Pflegekräfte sollen Arzneimittel verschreiben können
Bundesgesundheitsminister Professor Karl Lauterbach will noch vor dem Sommer zahlreiche Gesetzesvorhaben auf den Weg bringen. Nach den Plänen des Ministers sollen künftig auch Pflegekräfte Arzneimittel verschreiben können.
„In Deutschland kann die Pflege viel mehr als sie darf. Das ist ein großer Nachteil, den wir beheben wollen“, sagte Lauterbach kürzlich im Rahmen eines Treffens mit dem Deutschen Pflegerat und weiteren Verbänden aus Langzeit- und Krankenpflege, bei dem weitere Details zu den Plänen bekannt wurden. Nun sollen diese noch vor der parlamentarischen Sommerpause auf den Weg gebracht und ein entsprechender Gesetzentwurf für das Pflegekompetenzgesetz vorgelegt werden. Konkret geht es darum, die Befugnisse von Pflegekräften deutlich auszuweiten – bis hin zum Verschreiben von Arzneimitteln und Hilfsmitteln (HiMi).
HiMi- und Arzneimittelverschreibungen nur durch bestimmte Pflegekräfte
Pflegekräfte sollen unter anderem in der Versorgung von Diabetiker:innen sowie Demenzpatient:innen mehr selbstständige Entscheidungen treffen können und Aufgaben übernehmen, die bisher bei Ärzt:innen liegen, so der Minister in einem Pressestatement.
Dabei gehe es nicht darum, die Befugnisse von anderen Berufen im Gesundheitswesen zu beschneiden, sondern vielmehr um eine Entlastung – sowohl bei den Ärzt:innen als auch den Patient:innen selbst. Vorbild seien dabei andere Länder, in denen viele gut ausgebildete Pflegekräfte bereits weitergehende, eigenverantwortliche Aufgaben übernehmen und damit die Versorgung verbessern würden.
Die Verordnung von HiMi und Arzneimitteln ist dabei nach aktuellem Stand jedoch nur bestimmten Pflegekräften vorbehalten, und zwar hochschulisch qualifizierten Pflegefachpersonen wie Advanced Practice Nurses (APN). „Für Pflegefachpersonen mit APN-Master-Abschluss prüfen wir entsprechend der im Studium vermittelten Kompetenzen weitergehende Befugnisse im Rahmen der Verordnung von häuslicher Krankenpflege, von Hilfsmitteln und ggf. von bestimmten Arzneimitteln“, heißt es dazu bereits im Kurzpapier zu den vorläufigen Eckpunkten des Pflegekompetenzgesetzes.
Daneben ist eine „stambulante“ Versorgung geplant – für Menschen, die nicht mehr zu Hause leben können, aber auch noch nicht in eine stationäre Pflegeinrichtung möchten.
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