Pflege-HiMi: Übergangsfrist für digitale Abrechnung
Seit dem 1. Juni gilt der neue Pflegehilfsmittelvertrag. Dieser soll den Apotheken Erleichterungen bringen; beispielsweise bei der Empfangsbestätigung und der Abrechnung. Dabei gilt eine Übergangsfrist.
Die Pflegehilfsmittelabrechnung soll digitalisiert werden. Können Softwarehaus und Rezeptabrechnungsstelle die digitale Anrechnung gewährleisten, muss die Empfangsbestätigung nicht mehr mit der Abrechnung eingereicht werden, sondern verbleibt in der Apotheke und muss nur auf Anforderung im Einzelfall vorgelegt werden.
Übergangsfrist bis Ende Oktober
Für die digitale Abrechnung gilt eine Übergangsfrist vom 1. Juni bis 31. Oktober. Diese soll den Softwarehäusern, Abrechnungsdienstleistern und Pflegekassen ausreichend Zeit für die Umstellung geben. Stehen keine Digitalisierungsangebote zur Verfügung, sollen Apotheken auf Excel-Tabellen ausweichen.
Um Pflegehilfsmittel via Tabelle abzurechnen, sollen Apotheken die Angaben zur Pflegekasse, zum/zur Versicherten sowie das Genehmigungskennzeichen und die Stückzahl der gelieferten Pflegehilfsmittel in das Dokument eintragen. Der Abrechnungsbeleg soll ausgedruckt und der Empfang bestätigt werden. Dann kann der Beleg in die Abrechnung.
Genehmigungskennzeichen Pflicht
Bei der Abrechnung darf das Genehmigungskennzeichen nicht fehlen. Wurden bereits Genehmigungen von den Pflegekassen erteilt, aber das Genehmigungskennzeichen nicht übermittelt, sollen Apotheken laut GKV-Spitzenverband mit der zuständigen Pflegekasse Kontakt aufnehmen und das Genehmigungskennzeichen erfragen.
Das könnte dich auch interessieren
Mehr aus dieser Kategorie
Good to know: Sonderzahlung
Die Sonderzahlung ist im Bundesrahmentarifvertrag geregelt und doch gibt es immer wieder offene Fragen – wer hat Anspruch, wie hoch …
Paracetamol-Zäpfchen, HCT-Kapseln: Die Ringversuche 2026
Die Ringversuche 2026 stehen fest. Das Zentrallaboratorium Deutscher Apotheker (ZL) hat für das kommende Jahr unter anderem je vier Rezeptur- …
Gemeinschaftspraxis: Jeder Arzt braucht eigenes BtM-Rezept
Die Frage, ob jeder Arzt/jede Ärztin in einer Gemeinschaftspraxis eigene BtM-Rezepte verwenden muss, beantwortet die Bundesopiumstelle in ihren FAQ klar …














