Aufgrund von Preisschwankungen und -differenzen sowie Beschaffungsproblemen gestattete der GKV-Spitzenverband, die Preise von Pflegehilfsmitteln (Pflege-HiMi) zum Verbrauch frei kalkulieren zu dürfen. Doch damit ist jetzt Schluss. Wie immer gibt es Ausnahmen. Außerdem hat der GKV-Spitzenverband den Pflegehilfsmittelvertrag zum 30. Juni gekündigt.
Weil während der Pandemie Pflegehilfsmittel zum Verbrauch nicht nur Mangelware waren, sondern auch keine Versorgung zu den Vertragspreisen möglich war, wurden Ausnahmeregelungen getroffen. Zum einen wurde die monatliche Pauschale auf 60 Euro erhöht und zum anderen ein Abweichen von den Vertragspreisen gestattet, wenn eine Versorgung zu ihnen nicht möglich war.
Seit dem 1. Januar 2022 wurde der Maximalbetrag wieder auf 40 Euro gesenkt, da mehrere Leistungserbringer dem GKV-Spitzenverband signalisiert hatten, auf Basis der Preisflexibilisierung eine bedarfsgerechte Versorgung im Rahmen der 40 Euro-Pauschale sicherstellen zu können. Im September 2022 hatte der GKV-Spitzenverband erklärt, dass die freie Preiskalkulation „bis auf weiteres“ möglich ist. Jetzt wurden die Pflegekassen über den Widerruf informiert.
Pflege-HiMi wieder zu Vertragspreisen
Somit müssen Leistungserbringer wieder zu den Vertragspreisen abrechnen. Eine Ausnahme besteht für partikelfiltrierende Halbmasken und Einmallätzchen. Im März 2022 wurde für partikelfiltrierende Halbmasken (FFP2- oder vergleichbare Masken) eine neue Produktart (54.99.01.5) mit der Abrechnungspositionsnummer (54.99.01.5001) im Hilfsmittelverzeichnis gebildet. In den Altverträgen wurden keine Vertragspreise vereinbart. Daher wird zu marktüblichen und wirtschaftlichen Preisen abgerechnet, heißt es vom GKV-Spitzenverband. Gleiches gilt für Einmallätzchen, für die in den Altverträgen auch keine Vertragspreise existieren.
Der GKV-Spitzenverband hat den bestehenden Vertrag zur Versorgung mit Pflegehilfsmitteln zum 30. Juni gekündigt. DAV und GKV befinden sich in Verhandlungen zu einem neuen Vertrag.
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