Personalmangel: Zusatzaufgaben für PTA Pflicht?
Der Personalmangel ist schon seit vielen Monaten Thema in vielen Apotheken. Fehlt es an Mitarbeitenden, sind die übrigen Kolleg:innen gefragt. Und das bedeutet nicht nur Zusatzaufgaben, sondern mitunter auch völlig neue Tätigkeiten zu übernehmen.
Angestellte händeringend gesucht heißt es in vielen Apotheken. So ist beispielsweise nicht nur PTA-Nachwuchs knapp, sondern es fehlt auch an Approbierten und PKA. Für die verbliebenen Kolleg:innen bedeutet das oft, in den sauren Apfel zu beißen und die ein oder andere Überstunde zu leisten. Doch neben dem zusätzlichen zeitlichen Aufwand kommt oft auch die Übernahme neuer Tätigkeitsbereiche hinzu, die bisher bei anderen Teammitgliedern lagen. Doch sind solche Zusatzaufgaben für PTA Pflicht?
PTA zu Zusatzaufgaben verpflichtet? Es kommt darauf an
Dass Chef:innen durch ihr Weisungsrecht entscheiden können, wann, wo und was gearbeitet wird, ist längst bekannt. Doch das bedeutet nicht, dass die Apothekenleitung dir willkürlich Zusatzaufgaben oder auf einmal völlig neue Tätigkeiten aufbrummen darf. Auch nicht, wenn Personalmangel besteht. Denn deine Aufgaben sind in der Regel im Arbeitsvertrag festgelegt. Sollen neue To-dos dazukommen, muss zunächst geprüft werden, ob sich dies mit dem Arbeitsvertrag vereinbaren lässt oder ob eine Änderungskündigung notwendig ist.
Auf der anderen Seite kannst du dich – ähnlich wie bei Überstunden – generell nicht einfach weigern, dir zugeteilte neue Aufgaben zu übernehmen und stattdessen auf deinen üblichen Tätigkeitsbereichen beharren. Denn damit riskierst du eine Abmahnung bis hin zur fristlosen Kündigung. Stichwort Arbeitsverweigerung. Angestellte sollten daher Zusatzaufgaben zunächst unter Vorbehalt annehmen und prüfen (lassen), ob die Apothekenleitung dazu berechtigt ist.
Das gilt beispielsweise dann, wenn es sich bei den zu übernehmenden Zusatzaufgaben um reguläre Tätigkeiten für PTA handelt, die in § 6 PTA-Berufsgesetz geregelt sind. Dazu gehören unter anderem die Beratung, die Rezeptbelieferung und die Arzneimittelherstellung in der Rezeptur. Putzen zählt dagegen nicht zu den PTA-typischen Aufgaben. Im Klartext heißt das: Verlangt der/die Chef:in, dass du ab sofort eine Aufgabe übernimmst, die du zwar bisher nie erledigen musstest, weil jemand anderer aus dem Team die Verantwortung dafür hatte, die jedoch grundsätzlich zum Berufsfeld des/der PTA zählt, kannst du dich nur schwer dagegen wehren – es sei denn, der Arbeitsvertrag schließt dies explizit aus.
Übrigens: Weißt du vor lauter Arbeit kaum noch wohin, bleibt die Möglichkeit der Überlastungsanzeige.
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