In wenigen Wochen ist es soweit. Im Oktober und November sollte bevorzugt die saisonale Grippeschutzimpfung erfolgen. Einige Hersteller haben bereits im August mit der Auslieferung der Vakzine begonnen. Bislang haben 14,2 Millionen Impfdosen die Chargenfreigabe durch das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) erhalten.
In der 33. Kalenderwoche hatte das PEI bereits etwa 2,7 Millionen Impfdosen freigegeben. Eine Woche später waren es bereits rund 8,9 Millionen Influenza-Impfstoffe. Aktuell sind es etwa 14,2 Millionen Dosen und somit deutlich mehr als in der Saison 2018/19. Im vergangenen Jahr waren es rund zehn Millionen. Aktuell liegt die freigegebene Menge auf dem Niveau der Grippesaison 2016/17, aber noch unter dem Niveau von 2017/18 mit mehr als 16 Millionen freigegebenen Impfdosen in der 36. Kalenderwoche.
Dem Vernehmen nach haben noch nicht alle Impfstoffhersteller eine Chargenfreigabe beantragt. Es ist demnach nicht auszuschließen, dass in der aktuellen Saison mehr Grippeimpfstoffe als in der Saison 2018/19 zur Verfügung stehen werden. Die Zahl der derzeit freigegebenen Dosen ist auch mit Blick auf die verspätete Bekanntgabe der Zusammensetzung der Vakzine beachtlich. Denn erst Ende März und somit einen Monat später als üblich wurde der vierte Stamm der quadrivalenten Vakzine von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) bekanntgegeben.
Für die Saison 2018/19 hatte das PEI bis in die 44. Kalenderwoche etwa 15,7 Millionen Impfdosen freigegeben – zu wenig. 2017/18 waren es rund 17,9 Millionen. Der Engpass der saisonalen Vakzine war in einigen Regionen stark zu spüren. Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern waren aufgrund der regionalen Verträge gut versorgt, in Bayern und Baden-Württemberg war der Impfstoff jedoch knapp. Regionale Unterschiede aufgrund von individuellen Vereinbarungen bleiben in dieser Saison aus, denn es gilt ein Festpreismodell.
Das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) regelt die Vergütung der saisonalen Grippeimpfstoffe. Apotheker sollen mit einem Euro pro Impfdosis und maximal 75 Euro pro Verordnungszeile zuzüglich Mehrwertsteuer vergütet werden. Die Hersteller sollen einen einheitlichen Abgabepreis sicherstellen, auf den dann die festgelegten Aufschläge berechnet werden können. Denn es gilt die Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV).
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