Pakete in der Apotheke: Wer annimmt, haftet
In der Weihnachtszeit boomt der Versand von Paketen, Päckchen und Co. Rund 4,5 Milliarden Kurier-, Express- und Paketsendungen wurden hierzulande im letzten Jahr laut dem Bundesverband Paket und Expresslogistik (BIEK) verschickt. Trifft der/die Zusteller:in den/die Empfänger:in nicht an, sind Alternativen gefragt. Und so landen Pakete womöglich auch in der benachbarten Apotheke. Bei der Annahme ist jedoch Vorsicht geboten. Stichwort Haftung.
„Könnten Sie die Sendung für XY annehmen?“ Kommt dir diese Frage bekannt vor? Häufig treffen Paketzusteller:innen die jeweiligen Empfänger:innen nicht wie gewünscht an. Befindet sich im (Nachbar-)Haus eine Apotheke, scheint das Problem gelöst – immerhin ist dort während der Öffnungszeiten immer jemand anzutreffen, der die Sendung übernehmen kann. Stimmst du zu, ein Paket für eine/n Dritte:n anzunehmen, solltest du jedoch einiges beachten.
Vorsicht bei der Annahme von Paketen in der Apotheke
Sobald du dein Einverständnis gegeben – und womöglich sogar dafür unterschrieben – hast, trägst du die Verantwortung für das Paket. Das bedeutet, du musst sicherstellen, dass dieses sicher verwahrt und nicht beschädigt wird. Stichwort Sorgfaltspflicht. Denn kommt es zum Diebstahl oder fällt das Paket herunter, musst du dafür haften. „Es haftet derjenige, bei dem das Paket beschädigt worden oder verloren gegangen ist“, erklärt Harald Rotter, Rechtsanwalt und Mitglied des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Allgemeinanwalt des Deutschen Anwaltvereins. Der/die Empfänger:in kann also Schadenersatz von dir verlangen. Das gilt auch, wenn du in deiner Freizeit Pakete für Nachbar:innen annimmst.
Achtung: Voraussetzung dafür ist, dass der/die Empfänger:in im Vorfeld erlaubt hat, dass das Paket anderweitig abgegeben wird. Ist dies nicht der Fall, gilt die Sendung als nicht ordnungsgemäß zugestellt. Achte daher bei der Annahme auf mögliche Hinweise wie „Nicht an Kinder/Nachbarn abgeben“ auf dem Paket.
Chef:in muss zustimmen
Neben der Haftungsfrage kommt es auch auf die Erlaubnis des/der Chef:in an. Denn diese/r kann es untersagen, in der Apotheke Pakete für andere anzunehmen, beispielsweise um den Betriebsablauf nicht zu stören oder schlicht aus Platzgründen. Ist dies der Fall, solltest du dich auch daran halten und dem/der Postbot:in eine Absage erteilen. Andernfalls drohen Konsequenzen.
Und was gilt, wenn der/die Empfänger:in das Paket in der Apotheke einfach nicht abholt? „Hier gibt es keine eindeutige rechtliche Regelung. Der Paketzusteller ist nicht verpflichtet, das Paket wieder zurückzunehmen“, stellt die Generali klar. Die Sendung vor die Haustür stellen ist dabei tabu, denn als Ersatzempfänger:in bist für eine sichere Übergabe verantwortlich.
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