Im Vereinigten Königreich (UK) hat die medizinische Zulassungs- und Aufsichtsbehörde für Arzneimittel (MHRA) bis Oktober 369 potenziell gefälschte Ozempic-Pens (Semaglutid) beschlagnahmt. Auch Saxenda-Fälschungen (Liraglutid), die nicht auf legalem Weg erworben wurden, sind der MHRA bekannt. Vor kurzem hat die Behörde über Hospitalisierungen nach Anwendung von Ozempic- und Saxenda-Fälschungen berichtet.
Vor einigen Monaten wurde über Fälschungen von Ozempic berichtet. In Österreich mussten Anwender:innen aufgrund von Krampfanfällen und Unterzuckerung im Krankenhaus behandelt werden. Die Fälschungen könnten lebensbedrohlich sein, informierte das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen.
Bei den bisher identifizierten Fälschungen handelt es sich laut Hersteller um Insulin-Pens. Diese wurden lediglich mit neuen Etiketten versehen. Während sowohl Insuline als auch Glutide bei Typ-2-Diabetes eingesetzt werden können, sind die Wirkmechanismen unterschiedlich. Insuline werden zur Senkung eines zu hohen Blutzuckerspiegels eingesetzt; Sema- und Liraglutid hingegen sind GLP-1-Rezeptor-Agonisten. Sie sorgen bei einer Applikation dafür, dass die Insulinsekretion und die glykämische Kontrolle im Körper verstärkt werden. Wird der Wirkstoff plötzlich ausgetauscht – wenn auch unbeabsichtigt –, kann es zu schwerwiegenden gesundheitlichen Folgen für die Anwender:innen kommen.
Während dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) keine Erkenntnisse vorliegen, dass die Fälschungen hierzulande auf Patientenebene aufgetaucht sind, meldet die MHRA, dass es in Großbritannien Krankenhauseinweisungen gab.
Bis zum 20. November 2023 hat die Behörde 16 Meldungen an das Yellow-Card-System über den Kauf oder die Verwendung von potenziellen Ozempic- und Saxenda-Fälschungen erhalten. In einigen Fällen konnte die Fälschung bestätigt werden. In fünf Fällen ist betätigt, dass in den Saxenda- und Ozempic-Pens Insulin enthalten war. Einige Anwender:innen wurden mit schwerwiegenden Nebenwirkungen wie beispielsweise hypoglykämischem Schock ins Krankenhaus eingeliefert.
Die MHRA appelliert, verschreibungspflichtige Arzneimittel nur in legalen Apotheken und mit einem Rezept von qualifiziertem medizinischen Fachpersonal zu beziehen.
„Bei Arzneimitteln, die außerhalb der legalen Lieferkette gekauft werden, kann es sein, dass der Inhalt nicht mit den Inhaltsstoffen auf dem Etikett übereinstimmt“, so die MHRA. „Insulinhaltige Pens, die in Ozempic umbenannt wurden, wurden im Vereinigten Königreich beschlagnahmt.“
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