Ozempic 1 mg: Fälschungen in zwei Chargen
Vor kurzem wurde über Fälschungen bei Ozempic (Semaglutid, Novo Nordisk) auf Großhandelsebene berichtet. Betroffen sind Packungen der Stärke 1 mg in deutscher Aufmachung, wie das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), das jetzt die Koordination im Fälschungsfall übernimmt, berichtet.
Nach jetzigem Kenntnistand sind Fälschungen bei Packungen der Stärke 1 mg zu 3 Stück identifiziert worden. Das sind die betroffenen Chargen und Seriennummern:
- MP5E511, Verfalldatum: 07/2025, Seriennummer: 1946483405690
- NP5G866, Verfalldatum: 12/2025, Seriennummer: 1031002838555
Originalchargen gefälscht
In den zwei Fällen handelt es sich um Originalchargen des Arzneimittels. Daher seien nicht alle Packungen der oben genannten Chargen betroffen. Außerdem kann zum aktuellen Zeitpunkt nicht ausgeschlossen werden, dass noch weitere Packungen – auch in anderer Wirkstärke – mit anderer Chargenbezeichnung und Seriennummer betroffen sein könnten.
„Bisher liegen keine Erkenntnisse vor, dass die Fälschungen Patientinnen oder Patienten erreicht haben“, so das BfArM. „Es ist jedoch weiterhin nicht auszuschließen, dass sich gefälschte Arzneimittel in Deutschland in der Vertriebskette befinden.“
An der Sekundärverpackung lassen sich Original und Fälschung nicht unterscheiden, aber an der Primärverpackung – am Fertigpen.
Ozempic wird zur Behandlung von Erwachsenen mit unzureichend kontrolliertem Diabetes mellitus Typ 2 als Zusatz zu Diät und körperlicher Aktivität angewendet. Möglich ist eine Monotherapie, wenn Metformin aufgrund einer Unverträglichkeit oder Kontraindikationen nicht geeignet ist, sowie eine Kombi mit anderen Antidiabetika. Ozempic ist seit 2018 in Deutschland auf dem Markt.
Apotheken sollen Packungen prüfen
Apotheker:innen werden gebeten, bis auf Weiteres vor der Abgabe des Arzneimittels die Primärverpackung auf ihre Echtheit zu prüfen. Löst eine Packung einen Securpharm-Alarm aus oder ist auffällig, darf diese nicht abgegeben werden und ist unter Quarantäne zu stellen. Außerdem ist die zuständige Aufsichtsbehörde zu informieren.
Staatsanwaltschaft ermittelt
Die Untersuchungen laufen noch. Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen einen Pharmahändler in Baden-Württemberg. Der Name des Unternehmens oder dessen genauer Sitz wurden nicht genannt. Dass es sich um einen vollversorgenden Großhändler handelt, kann aber vermutlich ausgeschlossen werden: Es gibt im Kreis keine Niederlassung. „Die strafrechtlichen Ermittlungen werden voraussichtlich einige Zeit in Anspruch nehmen“, hieß es in der Mitteilung. Die Ermittler:innen erinnerten daran, dass laut Gesetz bedenkliche Arzneimittel nicht in den Verkehr gebracht werden dürfen, bei Verstößen drohen Strafen.
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