Ohne Anmeldung: E-Rezept per App soll einfacher werden
Rund 400.000 Mal wurde die E-Rezept-App der gematik laut TI-Dashboard (Stand 11. November) heruntergeladen. Kein Wunder, immerhin ist sie neben dem Papierausdruck derzeit der einzige Weg, um E-Rezepte überhaupt einlösen zu können – wenn auch mit komplizierter Registrierung. Das soll sich ändern und die E-Rezept-App einfacher werden.
Die Nutzung der E-Rezept-App der gematik ist derzeit einer von zwei Wegen, um E-Rezepte einzulösen. Denn sowohl eine Übermittlung außerhalb der TI – beispielsweise per SMS oder E-Mail – als auch die beschlossene Nutzung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) zur Übertragung sind auf Datenschutzbedenken gestoßen.
Das Problem: Um die E-Rezept-App zu nutzen, braucht es eine Registrierung, und zwar über eine NFC-fähige Gesundheitskarte, die an das Smartphone gehalten wird. Dafür muss die entsprechende Karte meist jedoch erst bei der Kasse beantragt werden, denn nicht alle im Umlauf befindlichen Gesundheitskarten erfüllen bisher die Voraussetzungen. Hinzu kommt, dass ein persönlicher PIN benötigt wird. Doch damit soll nun Schluss sein. Denn die E-Rezept-App soll vereinfacht werden.
E-Rezept-App: Einlösen von Rezepten auch ohne Anmeldung
Konkret soll die App eine neue Funktion bekommen, das „Einlösen ohne Anmeldung“, wie die Gesellschafter der gematik beschlossen haben. Patient:innen sollen die App also auch ohne Registrierung nutzen können – zumindest die Grundfunktionen wie das Übermitteln und Einlösen von elektronischen Verordnungen. Genau ist die Nutzung folgender Funktionen ohne Anmeldung geplant:
- Einscannen des Rezeptcodes über die E-Rezept-App auf dem Handy
- Vorzeigen des Codes in der Apotheke
- Reservieren von verordneten Arzneimitteln
- Anfordern einer Botendienstlieferung für das entsprechende E-Rezept
Die genaue Spezifikation für die Anpassung der E-Rezept-App soll in Kürze veröffentlicht werden, ein Zeitpunkt ist bisher nicht bekannt. Fest steht jedoch: „Damit soll die Akzeptanz des E-Rezepts und der E-Rezept-App gesteigert werden“, heißt es in einer Pressemitteilung. Datenschutzbedenken gibt es zu der neuen Funktion laut gematik bisher nicht. Angedacht ist dies als Übergangslösung, bis das Identifizierungsverfahren der App generell überarbeitet wurde.
Das könnte dich auch interessieren
Mehr aus dieser Kategorie
BfArM zu Tramadol: Keine neuen Erkenntnisse zu Missbrauch und Abhängigkeit
Im Rahmen einer Spiegel-Recherche zum Tramadol-Missbrauch und dessen Hintergründen kam auch Kritik am Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) auf. …
OTC-Arzneimittel: Datenschutz bei Onlinekauf Pflicht
In der Apotheke bleibt der Arzneimittelkauf meist unter vier Augen. Doch wenn man Medikamente über eine Internetplattform wie Amazon bestellt, …
Sonderzahlung: Kein Anspruch nach Kündigung?
Die Jahressonderzahlung ist für Apothekenangestellte ein Muss – zumindest mit Tarifbindung. Doch auch der Arbeitsvertrag kann ein 13. Gehalt vorsehen. …