Aus die Laus: Pohl Boskamp hat das Nyda-Portfolio um das Läusespray ergänzt. Das neue erstattungsfähige Pedikulozid kann Läuse, Larven und Nissen schnell und zuverlässig bei einer Einwirkzeit von zehn Minuten abtöten.
Zwei-Stufen-Dimeticon
Nyda Läusespray enthält das bewährte Zwei-Stufen-Dimeticon. Hierbei handelt es sich um ein Gemisch aus zwei Silikonölen – einem dick- und einem dünnflüssigen. Die besonders niedrige Oberflächenspannung sorgt für hervorragende Spreit- und Kriecheigenschaften. Zum einen werden die Parasiten ummantelt, zum anderen kann das Dimeticongemisch in die winzigen Atemöffnungen der Parasiten eindringen und sich im gesamten Atemsystem ausbreiten und dort die Luft verdrängen. Während das flüchtige Dimeticon verdampft, bleibt das dickflüssige Dimeticon zurück, verdickt und verschließt das Atemsystem der Läuse, Larven und Eier irreversibel, wodurch diese ersticken.
Eine klinische Studie belegt die Wirksamkeit von Nyda Läusespray schon nach einer kurzen Einwirkzeit von zehn Minuten. Nach acht bis zehn Tagen sollte die Anwendung wiederholt werden.
Anwendung
- Handtuch auf den Schulter-Nackenbereich und unter die Haare legen.
- Nyda Läusespray auf die trockenen Haare aufsprühen. Langes Haar sollte strähnenweise behandelt werden.
- Läusespray gut einmassieren und zehn Minuten einwirken lassen.
- Mit dem beiliegenden Läusekamm vom Haaransatz beginnend die erstickten Läuse sorgfältig auskämmen.
- Haare mit einem haushaltsüblichen Shampoo waschen.
Alle betroffenen Familienmitglieder sollten an einem Tag behandelt werden.
Auch für Schwangere und Stillende geeignet
Nyda Läusespray ist als Einzel- oder Doppelpackung erhältlich und wird mit einem beiliegenden Läusekamm geliefert. Das Pedikulozid ist auch für Schwangere und Stillende zugelassen und ohne Altersbeschränkung anwendbar. Denn Dimeticone sind toxikologisch unbedenklich. Sie werden weder von der Haut noch von den Schleimhäuten aufgenommen. Chemisch gesehen handelt es sich bei Dimeticonen um eine Gruppe linearer Polydimethylsiloxane.
Nyda Läusespray ist erstattungsfähig
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat bereits im November beschlossen, Nyda Läusespray in die Anlage V – die Medizinprodukteliste – aufzunehmen und die Arzneimittelrichtlinie entsprechend zu ändern. Somit ist Nyda Läusespray erstattungsfähig. Das Medizinprodukt kann für Kinder bis zwölf Jahren und Jugendliche mit Entwicklungsstörungen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr zur physikalischen Behandlung von Kopflausbefall zulasten der Kassen verordnet werden. Die Verordnungsfähigkeit ist vorerst bis zum 6. Dezember 2022 befristet.
Ebenfalls erstattungsfähig (für Kinder bis zwölf Jahre beziehungsweise Jugendliche mit Entwicklungsstörungen bis 18 Jahre) sind Nyda und Nyda Doppelpackung mit einer Einwirkzeit von acht Stunden sowie der Nyda Läuse- und Nissenkamm aus Metall. Vorausgesetzt, das Hilfsmittel wird in Verbindung mit einem Pedikulozid auf einem separaten Rezept verordnet.
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