So kurz vor Weihnachten kommt eine Finanzspritze zusätzlich zum Novembergehalt gerade recht. Doch nicht jeder Angestellte bekommt eine Sonderzahlung. Wie eine Auswertung des Internetportals Lohnspiegel.de zeigt, gibt es Unterschiede bei Männern und Frauen, Angestellten mit und ohne Tarifbindung sowie Mitarbeiter*innen in Voll- und Teilzeit.
Jede*r zweite Arbeitnehmer*in (53 Prozent) bekommt Weihnachtsgeld. Das ist das Ergebnis einer Online-Befragung mit fast 49.000 Beschäftigten, die zwischen Anfang November 2019 und Ende Oktober 2020 vom Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institut (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung durchgeführt wurde. „Am höchsten stehen die Chancen auf ein Weihnachtsgeld, wenn das Unternehmen an einen Tarifvertrag gebunden ist, das gilt auch und gerade in diesem von der Corona-Pandemie geprägten Jahr“, sagt der Leiter des WSI-Tarifarchivs, Professor Dr. Thorsten Schulten.
77 Prozent der Angestellten mit Tarifvertrag bekommen nach den Daten von Lohnspiegel.de Weihnachtsgeld. Bei den Arbeitnehmer*innen ohne Tarifbindung sind es nur 41 Prozent. Dabei ist in diesem Jahr der Bonus in Zeiten von Kurzarbeit wichtiger denn je. „In Krisensituationen schützen bindende tarifliche Regelungen zudem am besten davor, dass der Arbeitgeber die Sonderzahlung ersatzlos streicht.“
Sonderzahlung in der Apotheke
Auch Apothekenangestellte haben unter Umständen Anspruch auf eine tarifliche Sonderzahlung, nämlich dann, wenn Tarifbindung besteht; also der/die Apothekeninhaber*in dem Arbeitgeberverband Deutscher Apotheken (ADA) oder der Tarifgemeinschaft der Apothekenleiter (TGL) Nordrhein beigetreten ist und der/die PTA Mitglied der Apothekengewerkschaft Adexa ist. Ob in Teilzeit, Vollzeit oder als Minijob in der Apotheke gearbeitet wird, ist egal – die Dauer ist entscheidend.
Die Sonderzahlung beträgt 100 Prozent des tariflichen Monatsgehalts. Anspruch haben Mitarbeiter*innen, die länger als sechs Monate in der Apotheke angestellt sind. Der Bonus kann als Einmalzahlung gewährt oder aufgeteilt werden. Allerdings sollte der Geldregen spätestens mit dem Novembergehalt auf dem Konto eingegangen sein. Seit 2005 besteht die Möglichkeit, die Sonderzahlung um bis zu 50 Prozent zu kürzen, wenn sich „die wirtschaftliche Situation einer Apotheke drastisch verschlechtert hat“. Allerdings muss der/die Apothekeninhaber*in eine Kürzung der Sonderzahlung mindestens vier Wochen vor dem Zahltag im November bekanntgeben. Fragt der/die PTA nach den Gründen, muss der/die Chef*in die Zahlen offenlegen.
Nur jeder Zweite bekommt Weihnachtsgeld: Unterschiede bei Männern und Frauen
Nicht nur die Tarifbindung kann ein entscheidendes Merkmal für den Geldregen im November sein. Die Umfrage zeigt weitere Knackpunkte. Frauen erhalten beispielsweise seltener den Bonus als Männer – 50 Prozent versus 55 Prozent. Unterschiede zeigen sich auch bei den neuen und alten Bundesländern – so bekommen 55 Prozent der befragten Angestellten im Westen und nur 42 Prozent im Osten Weihnachtsgeld. Ein Grund könnte die Tarifbindung sein, denn die liegt in den alten Bundesländern höher als in den neuen. Unterschiede gibt es auch bei Angestellten in Teil- und Vollzeit: Wer in Vollzeit arbeitet, hat mit 54 Prozent mehr Chancen auf die Sonderzahlung als in Teilzeitbeschäftigung (48 Prozent).
Funfact: Vergleichsweise viel Weihnachtsgeld erhalten Mitarbeiter*innen im Bankgewerbe, in der Süßwarenindustrie, in der chemischen Industrie, bei der Deutschen Bahn, in der Druckindustrie, in der Papier und Pappe verarbeitenden Industrie sowie in der Textilindustrie (Westfalen).
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