In Nordrhein gibt es 4.470 Apotheken, die täglich von mehr als 800.000 Kund:innen aufgesucht werden. Die Nachfrage ist nicht nur nach Arzneimitteln und Co. hoch, sondern auch nach Bürgertestungen. Ersten Hochrechnungen des Apothekerverbandes Nordrhein (AVNR) zufolge führen die Apotheken in NRW etwa eine halbe Million kostenlose Bürgertests pro Woche durch.
Jede/r Bürger:in hat Anspruch auf mindestens einen kostenlosen Coronatest pro Woche. Die Rede ist von den Bürgertests. Dazu wurde die Coronavirus-Testverordnung in § 4a angepasst. Bürgertestungen sind in staatlichen Testzentren, Arztpraxen oder bei beauftragten Dritten wie ärztlich oder zahnärztlich geführten Einrichtungen, medizinischen Laboren, Apotheken sowie für die Testung nach §§ 4a und 4b auch Rettungs- und Hilfsorganisationen und weiteren Anbietern, die eine ordnungsgemäße Durchführung garantieren, möglich. In NRW bieten derzeit fast 20 Prozent der Apotheken professionell durchgeführte Schnelltests an. Die Apotheken in NRW führen etwa 0,5 Millionen kostenlose Bürgertests pro Woche durch.
„Die Leistungsbereitschaft der Apotheken ist enorm groß und die Nachfrage in der Bevölkerung äußerst stark. Wir könnten schon im ersten Monat unseres Testangebotes mit 2,5 Millionen Tests weit über 10 Prozent der Bevölkerung getestet haben“, erklärt Thomas Preis, Vorsitzender des AVNR. „Schon jetzt sind es über zwei Prozent pro Woche und damit deutlich mehr als die Politik erhofft hat“, so Preis. „Wir gehen davon aus, dass unser bürgernahes Angebot kontinuierlich weiter ausgebaut wird. Immer mehr Apotheken werden auch in unserer benutzer-freundlichen Plattform: www.testen-in-nrw.de zu finden sein“, so Preis weiter.
Die Apotheken, die bereits an das von den Apothekerverbänden in NRW bereitgestellte Softwareprogramm angebunden sind, können auf der Plattform www.testen-in-nrw.de abgerufen werden. Möglich ist dies über die PLZ-Suchfunktion. Ist eine Apotheke in der Nähe gefunden, könne über die Plattform eingesehen werden, ob Termine verfügbar sind. Diese können auch direkt online gebucht werden.
Jede getestete Person erhält eine offizielle Bescheinigung zur Vorlage bei Reisen, Besuchen in Pflegeheimen oder anderen Stellen, wo ein negatives Schnelltestergebnis vorgelegt werden muss, teilt der AVNR mit.
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