Das T-Rezept wurde angepasst. Im August werden die neuen Formulare vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) ausgegeben. Die alten T-Rezepte behalten ihre Gültigkeit und sollen – um Kosten einzusparen – zunächst aufgebraucht werden.
Das T-Rezept wurde aufgrund einer Änderung in § 3a Absatz 2 Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) angepasst. Ärzt:innen sind nicht mehr verpflichtet, die Gebrauchsinformation des verschriebenen Fertigarzneimittels an die Patient:innen vor Beginn der medikamentösen Behandlung auszuhändigen. Patient:innen erhalten künftig eine Packungsbeilage bei Abgabe des Arzneimittels in der Apotheke. Eine Anpassung des T-Rezeptes war also nötig. Grund für die Anpassung ist der Patentablauf bei Lenalidomid (Revlimid, Bristol-Myers Squibb).
Neue T-Rezepte im August
Im Bundesanzeiger vom 25. Juli 2022 wurde das Muster des amtlichen Vordrucks für das neue T- Rezept bekanntgegeben. „Die neuen Vordrucke des T-Rezeptes werden ab dem 8. August 2022 vom BfArM ausgegeben“, heißt es im Bundesanzeiger.
Wird ein „altes“ T-Rezept verwendet, müssen Ärzt:innen „auf allen im Umlauf befindlichen T-Rezepten den Satzteil ‚… sowie die aktuelle Gebrauchsinformation des entsprechenden Fertigarzneimittels …‘ im zweiten Pflichtfeld streichen, sofern sie den Austausch des verschriebenen Arzneimittels nach der Aut-idem-Regelung ermöglichen möchten“, so das BfArM. Ist dies der Fall, müssen die Mediziner:innen den Patient:innen das notwendige medizinische Informationsmaterial gemäß der Fachinformation aushändigen, aber nicht mehr die Gebrauchsinformation des verschriebenen Fertigarzneimittels, diese übergibt die Apotheke in Form der Packungsbeilage.
Das T-Rezept besteht aus zwei Teilen, die linksseitig geleimt sind. Das erste Blatt dient der Apotheke zur Abrechnung, das zweite Blatt dient der Auswertung durch das BfArM. Ärzt:innen dürfen nur ein lenalidomid-, pomalidomid-, und thalidomidhaltiges Arzneimittel mit einer PZN auf einem T-Rezept verschreiben. Allerdings ist es möglich, mehrere Packungen dieses einen Arzneimittels zu verordnen. Nicht erlaubt ist hingegen die Verschreibung eines Arzneimittels mit verschiedenen Wirkstoffstärken auf einem T-Rezept.
T-Rezepte sind sieben Tage (sechs Tage plus Ausstellungsdatum) gültig und müssen in dieser Frist beliefert werden. Achtung: Hat der/die Ärzt:in versäumt, das Ausstellungsdatum anzugeben, darf die Apotheke den Malus nicht heilen, wie es beispielsweise bei den rosa Kassenrezepten möglich ist. Das Verbot regelt der Rahmenvertrag in § 6.
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