Neue Rezeptur: Dynexan Mundgel ohne Titandioxid
Ohne Titandioxid: Kreussler Pharma hat die Rezeptur vom Dynexan Mundgel verbessert. Das Lidocain-haltige Gel kommt künftig ohne Titandioxid als Farbstoff aus.
Dynexan Mundgel gehört zu den Klassikern zur symptomatischen Behandlung von Schmerzen der Mundschleimhaut, Zahnfleisch und Lippen. Das schmerzstillende Gel auf der Basis von Lidocainhydrochlorid ist für Säuglinge, Kleinkinder, Kinder und Erwachsene geeignet – Alkohol, Zucker, Laktose und Gluten sind nicht enthalten. Nun verzichtet Kreussler Pharma zusätzlich auf den Farbstoff Titandioxid, der dem Gel als weißes Pigment ein salbenartiges Aussehen verlieh. Die in klinischen Studien nachgewiesene Verträglichkeit und Wirksamkeit bleiben von der Änderung der Rezeptur unverändert.
Lidocain ist ein lokal betäubender Wirkstoff. Das Lokalanästhetikum vom Amidtyp wird zur Vorbeugung und Behandlung von Schmerzen eingesetzt. Die Wirkung wird durch die Hemmung des Natriumeinstroms in die Zelle über spannungsabhängige Natriumkanäle erreicht – die Depolarisation und die Reizweiterleitung werden gehemmt. Die betroffene Stelle wird schmerzunempfindlich.
Die Europäische Kommission hat Anfang Januar ein Verbot für die Verwendung von Titandioxid als Lebensmittelzusatzstoff (E171) erlassen. Das Verbot tritt nach einer sechsmonatigen Übergangszeit in Kraft. Titandioxid verleiht Lebensmitteln eine weiße Farbe und kommt in Backwaren, Brotaufstrichen, Suppen, Soßen, Salatdressings und Nahrungsergänzungsmitteln zum Einsatz. Das Verbot geht auf ein Gutachten der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (Efsa) zurück, das zu dem Schluss kam, dass Titandioxid als Lebensmittelzusatzstoff nicht mehr als sicher angesehen werden kann. So könnten Bedenken in puncto Genotoxizität nicht ausgeschlossen werden. In Arzneimitteln ist Titandioxid weiterhin erlaubt.
Das könnte dich auch interessieren
Mehr aus dieser Kategorie
Mückenschutz: Gewöhnungseffekt bei Repellentien?
Ssssss – in der warmen Jahreszeit summt und brummt es vielerorts herum. Insektenstiche sind dabei vorprogrammiert. Um sich vor Mücken …
Rezeptur-Urteil: Hashcode wird zur Retaxfalle
Mit dem Urteil des Bundessozialgerichtes (BSG) wurde zwar klargestellt, dass Apotheken die für die Rezepturherstellung benötigten Bestandteile nicht anteilig abrechnen …
Wunscharzneimittel: Apotheke muss Kassenabschlag zahlen
Geben Apotheken ein Wunscharzneimittel ab, zahlen Versicherte zwar den vollen Preis, doch den Kassenabschlag müssen Apotheken gewähren – ebenso wie …












