Kernaufgabe der Apotheke ist die Beratung zu Arzneimitteln. Doch dazu bleibt den Kolleg:innen kaum noch Zeit. Der Grund: Die Verwaltung von Lieferengpässen. Anstatt: „Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker.“, sollte es als neue Pflichtaussage heißen: „Ob das Arzneimittel vorrätig ist, erfragen Sie bitte in Ihrer Apotheke.“, findet der Bundesverband der PTA (BVpta).
Kein Tag ohne Lieferengpässe. Im Durchschnitt wenden die Apothekenteams elf Stunden pro Wochen auf, um den Mangel zu verwalten. Das ist mehr als der europäische Durchschnitt. Die jährliche Umfrage der Pharmaceutical Group of the European Union (PGEU) zeigt, dass die Apothekenteams im Durchschnitt sieben Stunde pro Woche für Lieferengpässe aufwenden. Die Mehrheit der Länder verzeichnete zum Zeitpunkt der Umfrage mehr als 600 Lieferengpässe.
Neue Pflichtaussage?
Grund genug, auf die Situation aufmerksam zu machen, und zwar in jedem Werbespot mit einer neuen Pflichtaussage, wenn es nach dem BVpta geht. „Und was wäre, wenn nun auch noch die PTA knapp würden?“, fragt der BVpta.
PTA und Co. beraten im HV nicht nur zu Risiken und Nebenwirkungen von Arzneimitteln, sondern informieren derzeit häufig auch zu den Risiken und Nebenwirkungen der Sparmaßnahmen der vergangenen gut 30 Jahre, so der BVpta. „Festbeträge, Rabattverträge und vieles mehr führen dazu, dass die Herstellung wichtiger Arzneimittel heute woanders oder gar nicht mehr stattfindet. Mal fehlen Wirk- und Hilfsstoffe, ein anderes Mal Blisterfolien und Umkartons“, so Angelika Gregor, stellvertretende BVpta-Vorsitzende.
„Statt zu Arzneimitteln zu beraten, erklären wir heute deren Fehlen und geben Hinweise zu Ersatzpräparaten, damit es hier nicht auch noch zu Fehlanwendungen kommt“, mahnt Gregor. Mehr noch: Apotheken würden einspringen und Antibiotika-Säfte sowie Fiebersäfte und Zäpfchen herstellen. „Wir können das, unsere breit gefächerten Qualifikationen machen es möglich“, so Gregor. „Gerne würden wir sie sinnvoller einsetzen: in der Beratung und Betreuung von alten und/oder kranken Menschen. Ohne eine angemessene Vergütung ist dies nicht dauerhaft zu leisten.“
Das könnte dich auch interessieren
Mehr aus dieser Kategorie
„Bleibe-Prämie“ in der Apotheke: Was gilt?
In vielen Apotheken ist das Personal knapp und gute Mitarbeitende sind schwer zu finden. Kein Wunder, dass Chef:innen einiges versuchen, …
Gewinnspiele in der Apotheke: Was ist erlaubt?
In der Adventszeit hält der Einzelhandel zahlreiche Highlights für Verbraucher:innen bereit, um den Umsatz anzukurbeln. Auch Apotheken versuchen mitunter, Kund:innen …
Elternzeit: Erlaubnis der Apothekenleitung Pflicht?
Mit der Elternzeit können sich Mütter und Väter eine berufliche Auszeit ermöglichen, um sich um ihren Nachwuchs zu kümmern – …