Neue ePA-Funktionen ab 2026: Apotheken können OTC-Präparate eintragen
Seit Ende April ist die elektronische Patientenakte (ePA) bundesweit verfügbar, ab Oktober wird die Nutzung Pflicht. Neue Funktionen sind für das nächste Jahr geplant. So sollen Apotheken in 2026 bei der ePA auch Zugriff auf den elektronischen Medikationsplan (eMP) haben und auch OTC-Präparate eintragen können.
Aktuell haben Apothekenbei der ePA unter anderem Zugriff auf die elektronische Medikationsliste (eML). Diese enthält alle verordneten Arzneimittel – ausgestellte und eingelöste E-Rezepte werden automatisch übertragen. Angezeigt werden Verordnungsdatum, Dispensierdatum, Arzneimittelbezeichnung, Form, Dosierungsangabe/Gebrauchsanweisung, PZN, Verordner, abgebende Apotheke sowie Wirkstoff und Wirkstärke. Somit können Apotheken sehen, ob Kund:innen E-Rezepte auch bei anderen Kolleg:innen einlösen. Und auch nicht eingelöste E-Rezepte sind in der eML gelistet.
Bisher besteht allerdings nur Lesezugriff – sprich: Apotheken können keine Änderungen/Eingaben vornehmen. Doch die ePA soll um weitere Funktionen erweitert werden, wie die Gesellschafter der Gematik beschlossen haben. Genau wird der digital gestützte Medikationsprozess (dgMP) erweitert, und zwar um den elektronischen Medikationsplan (eMP). Dieser soll in 2026 hinzukommen und die eML ergänzen.
ePA: Ab 2026 Zugriff auf eMP – auch für Apotheken
Ziel ist es, den Versorgungsalltag weiter zu verbessern, unter anderem durch eine vollständige Übersicht über die aktuelle Medikamenteneinnahme, inklusive strukturierter Dosierangaben und Einnahmehinweise, die nicht nur eingesehen, sondern auch neu hinzugefügt werden können. „Damit können nun auch komplexe Dosierschemata abgebildet werden, die über das so genannte 4er-Schema beim bundeseinheitlichen Medikationsplan (BMP) hinausgehen“, heißt es von der Gematik. Dadurch sollen sowohl die Arzneimitteltherapie- als auch die Patientensicherheit erhöht werden.
Mehr noch. Im nächsten Jahr sollen zudem im dgMP auch Arzneimittel nachgetragen werden können, die noch nicht elektronisch verschrieben werden können, sowie OTC-Präparate, die an Patient:innen abgegeben wurden, und zwar auch von Apotheken.
Eine weitere Neuerung sind Push-Benachrichtigungen, die Versicherte bei einem neuen Zugriff auf ihre ePA über ihre jeweilige Krankenkassen-App erhalten. Bis 2027 sollen dann auch die Volltextsuche in der Akte sowie die Datenausleitung zu Forschungszwecken an das Forschungsdatenzentrum Gesundheit funktionieren.
Bevor die neuen Funktionen an den Start gehen, sollen diese laut Gematik in einer Pilotphase in den bekannten Modellregionen erprobt werden.
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