Bislang müssen Corona-Infizierte für fünf Tage in Isolation. Baden-Württemberg, Bayern, Hessen und Schleswig-Holstein hatten sich bereits dafür stark gemacht, das zu ändern – nun preschen sie gemeinsam vor und schaffen Fakten.
Vier Bundesländer haben sich darauf verständigt, die Isolationspflicht für Corona-Infizierte abzuschaffen. Es handelt sich um Baden-Württemberg, Bayern, Hessen und Schleswig-Holstein, wie das baden-württembergische Gesundheitsministerium am Freitag in Stuttgart mitteilte. In diesen Ländern sollten „zeitnah“ neue Regelungen in Kraft treten, die Details würden derzeit ausgearbeitet.
Die generelle Isolationspflicht für positiv getestete Personen soll demnach aufgehoben werden. „An deren Stelle werden die Länder angepasst verpflichtende Schutzmaßnahmen wie eine begrenzte Maskenpflicht positiv getesteter Personen sowie dringende Empfehlungen einführen“, heißt es in der Mitteilung aus Stuttgart. Als Termin für die Abschaffung der Isolationspflicht in Bayern nannte Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) den 16. November.
„Wir läuten eine neue Phase im Umgang mit der Pandemie ein“, erklärte Baden-Württembergs Gesundheitsminister Manne Lucha (Grüne). „Es ist Zeit, den Menschen wieder mehr Eigenverantwortung zu übertragen.“
Die Bundesländer berufen sich den Stuttgarter Angaben zufolge „unter anderem auf Erfahrungen aus Nachbarländern wie Österreich, wo es seit Sommer 2022 absonderungsersetzende Schutzmaßnahmen gibt“. Aus diesen Ländern seien keine negativen Erkenntnisse bekannt. „Zurückgehende Infektionszahlen, eine wirksame Schutzimpfung, eine Basisimmunität innerhalb der Bevölkerung von mehr als 90 Prozent, in der Regel keine schweren Krankheitsverläufe sowie wirksame antivirale Medikamente rechtfertigen aus Sicht der Länder, diesen Schritt zeitnah zu gehen.“
Der Mitteilung zufolge verständigten sich die Länder auf gemeinsame Empfehlungen als Grundlage für ihre neuen Regelungen. Diese sehen etwa vor, dass positiv Getestete außerhalb ihrer eigenen Wohnung eine Maske tragen müssen – außer im Freien, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann. Vorgesehen ist demnach auch, dass positiv Getestete medizinische und pflegerische Einrichtungen nicht als Besucher:innen betreten dürfen.
Die vier Bundesländer, die nun gemeinsam die Aufhebung der Isolationspflicht angekündigt haben, hatten Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) Ende September in einem gemeinsamen Schreiben aufgefordert, dafür zu sorgen, dass das Robert Koch-Institut (RKI) seine Isolationsempfehlungen für Corona-Infizierte ändert. Lauterbach hatte dies damals umgehend zurückgewiesen. Bundesjustizminister Marco Buschmann hatte aber bereits darauf hingewiesen, dass die Länder sich über die RKI-Empfehlung hinwegsetzen können.
Das RKI empfiehlt den Ländern, für Infizierte fünf Tage Isolation anzuordnen. Angeraten wird eine dringende Empfehlung, die Selbstisolation danach erst dann zu beenden, wenn ein (Selbst-)Test negativ ausfällt. Beschäftigte des Gesundheits- und Pflegewesens sollen zudem 48 Stunden vor der Testabnahme symptomfrei gewesen sein.
Kritik an den Plänen kommt von Gesundheitsminister Lauterbach. Er sprach von einem großen Fehler, weil man dadurch einen Flickenteppich schaffe: In einigen Bundesländern gebe es dann eine Isolationspflicht, in anderen nicht. „Es gibt auch keinen medizinischen Grund, auf die Isolationspflicht zu verzichten.“ Nach wie vor gebe es tausend Todesfälle pro Woche, man stehe vor einer schweren Winterwelle. Man sei am „Vorabend einer ansteckenderen Variante“. Auch das Risiko Long-Covid bestehe nach wie vor.
Er sprach von einer Gefährdung der Arbeitnehmer:innen. „Der Arbeitsplatz muss sicher bleiben. Jeder muss sich am Arbeitsplatz darauf verlassen können, dass die Kolleginnen und Kollegen nicht mit Covid infiziert sind.“ Niemand dürfe mit einer Infektion zur Arbeit gedrängt werden. Der Bund sei ganz klar der Meinung, dass die Isolationspflicht bestehen bleiben müsse. „Das kommt zur Unzeit und wird von der Bundesregierung nicht unterstützt. Ich kann es nicht akzeptieren.“ Verhindern könne man das Vorhaben aber nicht.
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