Neue Abrechnungsregeln in Mecklenburg-Vorpommern
Die Vereinbarung mit der AOK Nordost zur Anpassung der Abrechnungsbestimmungen des Arzneiliefervertrages gilt ab dem 1. August nicht nur für Berlin und Brandenburg, sondern auch für Mecklenburg-Vorpommern.
In Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern werden ab August die Abrechnungsbestimmungen einheitlich geregelt. Apotheken rechnen monatlich nach Ablauf des Kalendermonats, in dem die Lieferung erfolgte, spätestens jedoch bis zum Ende des darauffolgenden Kalendermonats in einer Rechnung ab.
Auch in Mecklenburg-Vorpommern ist die Direktabrechnung von E-Rezepten nicht mehr möglich, denn nach den neuen Bestimmungen ist „die Aufteilung der Abrechnung in einen Teil, welcher durch ein Rechenzentrum abgerechnet wird und einen Teil, der in Eigenabrechnung abgerechnet wird, insbesondere eine Aufteilung der Abrechnung einerseits hinsichtlich der elektronischen Verordnungen und andererseits der papiergebundenen Verordnungen“ unzulässig.
Drei Abrechnungen ab 2026
Auch in Mecklenburg-Vorpommern sind weitere Anpassungen vorgesehen, die die Liquidität der Apotheken verbessern sollen. Spätestens zum 1. August 2026 sollen diese in Kraft treten. Verständigen sich die Vertragsparteien – AOK Nordost und Apothekerverband – nicht auf neue Regelungen, sollen Apotheken die Möglichkeit erhalten, ab August 2026 „in bis zu drei Rechnungen je Abrechnungsmonat (jeweils eine Rechnung zum 10. und 20. des laufenden Monats und eine weitere Rechnung nach Ablauf des Kalendermonats, in dem die Lieferung erfolgte) gegenüber den Krankenkassen abzurechnen.“
Auch in diesem Fall gelten die in § 13 festgelegten Vorgaben zur Rechnungsbegleichung. Demnach zahlen die Kassen innerhalb von zehn Kalendertagen nach Eingang der Abrechnungsunterlagen. Allerdings besteht kein Anspruch auf Abschlagszahlung. Wollen Apotheken dreimal im Monat abrechnen, muss dies bei der Krankenkasse drei Monate im Vorfeld schriftlich angezeigt werden.
Mehr aus dieser Kategorie
Verschreibungspflichtige Homöopathika: Kasse zahlt nicht
Auf die Erstattung von homöopathischen und anthroposophischen Arzneimitteln besteht kein Anspruch mehr. Auch dann nicht, wenn es sich um ein …
Multi-Wundpflaster: Compeed erweitert Portfolio
Compeed hat das Sortiment um Multi-Wundpflaster erweitert. Die wasserfesten Hydrokolloidpflaster sind in drei Größen erhältlich und sollen eine schnellere Wundheilung …
Rx ohne Rezept: 5 Euro als Servicegebühr
Die Anschlussversorgung ohne Rezept ist eine Selbstzahlerleistung, für die Apotheken eine Servicegebühr von bis zu 5 Euro verlangen können. Weil …









