SARS-CoV-2: Nach Niesen sofort Stoßlüften
Lüften gegen das Virus: SARS-CoV-2 wird per Tröpfchen übertragen. Infektiöse Partikel können so beim Niesen, Husten oder Sprechen den Wirt wechseln. Wird in geschlossenen Räumen geniest oder gehustet, soll laut der Kommission Innenraumlufthygiene (IRK) am Bundesumweltamt sofort eine Stoßlüftung erfolgen.
Regelmäßiges Lüften durch Stoß- und Querlüften oder über Lüftungsanlagen kann das Risiko einer Infektion mit SARS-CoV-2 reduzieren. Auch nach dem Niesen wird Stoßlüften angeraten. Die IRK empfiehlt auf Grundlage des aktuellen virologischen Kenntnistandes, in Innenräumen für eine möglichst hohe Zufuhr von Frischluft zu sorgen. Und zwar zusätzlich zu Abstandhalten, Händedesinfektion und Bedecken von Mund und Nase.
Richtig Lüften während der Pandemie
Fenster auf und gut? Nicht ganz. Die IRK empfiehlt bei einer Fensterlüftung eine Querlüftung; also einen Durchzug über möglichst gegenüberliegende, weit geöffnete Fenster, um die Raumluft schnell gegen Frischluft auszutauschen. Aber Vorsicht, infektiöse Aerosole sollten beim Lüften nicht in andere Räume gelangen. Infrage kommt auch eine Stoßlüftung bei weit geöffnetem Fenster. Hat der Raum mehrere Fenster zu bieten, sollten diese gleichzeitig geöffnet werden.
Niesen = Stoßlüften
„Bei Husten und Niesen einzelner Personen, egal ob zu Hause, im Büro oder in der Schule, sollte sofort eine Stoßlüftung durchgeführt werden. In stark belegten Räumen ist das bloße Ankippen der Fenster kaum wirksam, auch wenn dies dauerhaft erfolgt“, schreibt die IRK.
Was ist mit Klimaanlagen?
Raumluft-technische Anlagen wie sie in der Apotheke zu finden sind, sollten während der Pandemie möglichst keine Umluft verwirbeln, wenn sie keine virenabscheidenden Filter besitzen.
„Das Übertragungsrisiko über Raumluft-technische Anlagen (RLT) ist insgesamt als gering einzustufen“, heißt es seitens der Bundesapothekerkammer (BAK). „Von einer Abschaltung in Räumen, in denen sich möglicherweise Infizierte aufhalten, wird abgeraten, da dies zu einer Erhöhung des Infektionsrisikos führen kann.“ Hier verweist die BAK auf das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS).
Die ABDA empfiehlt während der Pandemie ebenfalls eine regelmäßige intensive Raumbelüftung. Raumluft-technische Anlagen sollten nicht abgeschaltet und möglichst mit Frischluftzufuhr betrieben werden. Umluftbetrieb sollte vermieden und Schwebstoff- beziehungsweise HEPA-Filter verwendet werden.
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