Nach Kündigung: Gegenangebot annehmen oder gehen?
Dass ein Jobwechsel gut durchdacht sein will, ist klar. Denn ohne eine neue Stelle in Aussicht kann es finanziell eng werden. Doch einige Chef:innen wollen Angestellte nicht gehen lassen und machen bei der Kündigung ein Gegenangebot. Was gilt dabei – annehmen oder nicht?
Jede/r vierte Angestellte hierzulande denkt über einen Jobwechsel nach. Meist ist der Wunsch nach mehr Geld dafür entscheidend, immerhin haben sich die Kosten für Lebensmittel und Co. deutlich erhöht und steigen weiter, hinzukommen Ausgaben für Miete, Versicherungen und Auto. Doch angesichts von Personal- und Fachkräftemangel können Arbeitgebende es sich nicht leisten, Mitarbeitende zu verlieren.
In den Apotheken gilt dies ganz besonders. So wurde der PTA-Beruf erst kürzlich von der Bundesagentur für Arbeit zum Engpassberuf erklärt. Kein Wunder, dass der/die Chef:in von einer Kündigung oftmals nicht begeistert ist. Häufig wird dann ein Gegenangebot ausgesprochen. Doch was ist dabei zu beachten?
Gegenangebot: Auf die Gründe kommt es an
Ein höheres Gehalt, flexiblere Arbeitszeiten, kein Samstagsdienst mehr: Es gibt verschiedene Faktoren, mit denen Chef:innen wechselwillige Angestellte in der Apotheke halten wollen. Und so wird bei einer Kündigung mitunter ein Gegenangebot vorgelegt. Dabei gilt: Allein Beschäftigte entscheiden, ob sie dieses annehmen möchten oder nicht. Denn auch wenn dadurch eine Form von Wertschätzung ausgedrückt wird, heißt es nicht, dass alle Gründe, die erst zum Wechselwunsch geführt haben, plötzlich ausgeräumt sind. Je nachdem, wie schwer diese wiegen, solltest du dir genau überlegen, ob die anderen gebotenen Aspekte dies aufwiegen können.
Gibt es beispielsweise ständig Streitereien mit den Kolleg:innen oder kontrolliert der/die Chef:in jeden Arbeitsschritt, ändert mehr Geld allein daran nichts. Stattdessen sollten die Probleme mit dem/der Chef:in genau besprochen und nach einer Lösung gesucht werden. Und das sollte sich dann auch im Gegenangebot widerspiegeln, sodass deutlich wird, dass es dem/der Chef:in nicht nur um das Vermeiden von weiterem Personalmangel, sondern um dich geht.
Übrigens: Laut Umfrageergebnissen verlassen acht von zehn wechselwilligen Angestellten ihren bisherigen Arbeitgeber trotz Annahme eines Gegenangebots nach sechs Monaten.
Neuen Job wieder absagen?
Beim Gegenangebot sofort zusagen ist also tabu. Stattdessen sollte alles in Ruhe durchdacht sowie Vor- und Nachteile abgewogen und mit dem potenziellen neuen Job verglichen werden. Apropos neuer Job: Entscheidest du dich, doch in der alten Apotheke zu bleiben, stellt sich die Frage was gilt, wenn du bereits einen neuen ob in Aussicht hast.
Dabei kommt es darauf an, ob der Arbeitsvertrag bereits unterschrieben ist. Falls nicht, kannst du dem/der potenziellen neuen Arbeitgeber:in mitteilen, dass du die Stelle doch nicht annehmen möchtest. Eine Begründung musst du zwar nicht anführen, du solltest die Hintergründe jedoch zumindest grob erklären. Schließlich weißt du nie, ob du nicht doch noch einmal darauf zurückkommen möchtest.
Sind dagegen alle Unterlagen für den neuen Job unterzeichnet, wird es mitunter schwieriger. Denn es besteht bereits ein gültiges Arbeitsverhältnis. So kannst du nicht einfach in einer kurzen E-Mail oder telefonisch mitteilen, dass du die Stelle nicht antreten willst. Stattdessen braucht es eine schriftliche Kündigung.
Achtung: Wer beim neuen Job einfach nicht auftaucht, muss unter Umständen Schadenersatz zahlen.
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