Endlich Urlaub, der Apotheke entfliehen, abschalten und die Seele baumeln lassen. Wären da nur nicht die hartnäckigen Nachfragen des/der Chef:in, was du in deiner freien Zeit vorhast und wo du deinen Urlaub verbringst. Doch ist das überhaupt erlaubt? Müssen PTA ihr Urlaubsziel und Co. offenlegen?
Wer kennt es nicht: Kaum reichst du deinen Urlaubsantrag in der Apotheke ein, gehen die neugierigen Nachfragen los. „Wohin geht es denn?“, „Wie lange bist du unterwegs?“, „Reist du allein?“ sind nur einige davon. Während es für manche schon unangenehm ist, die gesamte Urlaubsplanung vor den Kolleg:innen breitzutreten, wird es noch schlimmer, wenn der/die Chef:in nachfragt.
Immerhin kann es für Arbeitgebende durchaus interessant sein, ob du dich beispielsweise „nur“ auf Balkonien aufhältst oder ein entfernteres Urlaubsziel ansteuerst. Stichwort Erreichbarkeit für den Notfall. Hinzu kommt, dass bei manchen Reisen ein gewisses Verletzungsrisiko besteht, wodurch du anschließend in der Apotheke ausfallen könntest. So könntest du dir beispielsweise bei einem Kletterausflug in den Bergen ein Bein brechen, während die Gefahr bei einem Strandurlaub deutlich geringer ausfällt.
Urlaubsziel = Privatsache – oder?
Doch egal, aus welchen Gründen auch immer Chef:innen gerne über dein Urlaubsziel Bescheid wüssten – danach fragen dürfen sie nicht beziehungsweise musst du dies nicht offenlegen. Denn: Urlaub ist Privatsache. Im Klartext heißt das: Du kannst nicht nur selbst entscheiden, wann du dir freinehmen willst, sondern auch, wie und wo du deinen Urlaub verbringst. „Grundsätzlich müssen Sie Ihrem Arbeitgeber nicht mitteilen, wohin Sie verreisen. Ihr Urlaubsziel ist Ihre Privatangelegenheit“, stellt der Deutsche Gewerkschaftsbund klar.
Aber Achtung: Eine Ausnahme entsteht durch die Corona-Pandemie. Denn Arbeitgebende haben bekanntlich die Fürsorgepflicht für ihre Beschäftigten. Das bedeutet, sie müssen für die Sicherheit und Gesundheit ihrer Angestellten sorgen, und das gilt für alle. Daher darf der/die Chef:in dich fragen, ob du in ein Hochrisiko- oder Virusvariantengebiet reist/gereist bist, sofern das Auswärtige Amt diese künftig wieder ausweist. Denn dann handelt es sich nicht mehr um eine Privatsache, sondern könnte die Gesundheit der Kolleg:innen betreffen. Stichwort Infektionsrisiko. Daher sind Arbeitnehmende verpflichtet, die Frage zu beantworten, allerdings nur mit Ja oder Nein. Dein genaues Reiseziel musst du also weiterhin nicht offenlegen.
Übrigens: Gleiches gilt für die Frage, ob du womöglich Kontakt zu einer Corona-positiven Person hattest.
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