Müssen PTA beim Apothekenwechsel ihr Gehalt preisgeben?
Wer sich für einen Jobwechsel entscheidet, beabsichtigt dadurch in der Regel auch einen Gehaltssprung. Dafür kommt es vor allem auf das eigene Verhandlungsgeschick an. Blöd nur, wenn der/die neue Chef:in plötzlich wissen will, wie viel du bisher verdient hast. Ist das erlaubt und müssen PTA die Frage nach dem aktuellen Gehalt beim Apothekenwechsel beantworten?
Der Wunsch nach mehr Geld gehört für viele Angestellte zu den Hauptgründen für einen Jobwechsel. Häufig gehen dabei die Vorstellungen von Beschäftigten und Arbeitgebenden auseinander. Und dann steht oftmals die Frage nach dem bisherigen Verdienst im Raum, damit sich der/die potenzielle neue Chef:in einen Überblick verschaffen und den Gehaltswunsch von Bewerber:innen „drücken“ kann, so die Befürchtung. Doch müssen PTA bei einem Apothekenwechsel ihr vorheriges Gehalt preisgeben?
Generell gilt: Die Frage kann zulässig sein – zumindest in einigen Fällen. Dazu gehört, wenn sich dadurch Rückschlüsse auf deine Leistungen ergeben oder wenn du selbst angeführt hast, dass das aktuelle Gehalt der entscheidende Grund für deinen Wechsel ist. „Nach der bisherigen Vergütung darf der Arbeitgeber berechtigterweise nur dann fragen, wenn sie für die angestrebte Stelle aussagekräftig ist oder der Bewerber sie von sich aus als Mindestvergütung fordert“, stellt ver.di klar.
Apothekenwechsel: Beim bisherigen Gehalt nicht lügen
Bei einem Apothekenwechsel darf der/die neue Chef:in also mitunter nach dem letzten Gehalt fragen und PTA sollten dies dann auch preisgeben. Lügen ist dabei tabu. Denn kommt heraus, dass du nicht die Wahrheit gesagt hast, kann dies als arglistige Täuschung nach § 123 Bürgerliches Gesetzbuch betrachtet werden, die dich den Job kosten kann, und zwar auch noch Monate oder sogar Jahre später.
Das bedeutet aber nicht, dass du bis auf den Cent genau angeben musst, wie viel Geld du monatlich bekommen hast. So kann ein Hinweis auf die Tarifbindung genügen, ohne auf die genauen Details deines Arbeitsvertrags einzugehen. Außerdem kannst du durchaus anführen, dass du den bisherigen Verdienst als zu niedrig empfunden hast und warum dies nicht als Grundlage für das Gehalt im neuen Job dienen sollte – beispielsweise weil du mehr Verantwortung übernimmst, dich inzwischen weiterqualifiziert und mehr Berufserfahrung gesammelt hast.
Übrigens: Mehr Geld allein macht nicht glücklich – zumindest nicht auf Dauer, wie eine Studie der Universität Basel schon vor Jahren feststellte. Demnach hielt die Freude über einen Gehaltssprung bei Angestellten nur für einen bestimmten Zeitraum an, bevor sie sich daran gewöhnt hatten.
Das könnte dich auch interessieren
Mehr aus dieser Kategorie
Gehaltsnachweis: Kein Anspruch auf Papierform
Mit der Zahlung des monatlichen Gehalts müssen Chef:innen Angestellten auch eine entsprechende Abrechnung zur Verfügung stellen, um nachzuweisen, wie sich …
Bundestagswahl 2025: Das planen die Parteien beim Thema Arbeit
Der Countdown zur Bundestagswahl 2025 läuft und am 23. Februar bist du mit deiner Stimme gefragt. Neben wirtschaftlichen Aspekten, Klima- …
Mehr Essensgeld für PTA: Steuerfreier Zuschuss erhöht
Wollen Chef:innen PTA und andere Apothekenangestellte angesichts gestiegener Lebenshaltungskosten entlasten, kommen dafür verschiedene Möglichkeiten in Betracht. Wird das sogenannte Essensgeld …