Der Apothekerverband Nordrhein (AVNR) und die AOK Rheinland/Hamburg haben sich auf ein Modellvorhaben zur Grippeschutzimpfung in Apotheken in der Region Nordrhein geeinigt. In zunächst vier Regionen soll bereits in der kommenden Grippesaison im Herbst begonnen werden. Eine Impfung soll mit einer Pauschale von 12,61 Euro vergütet werden.
Ein bundesweit vertraglich vereinbartes Modellvorhaben ermöglicht es den Apotheken, in der kommenden Grippesaison im Herbst ergänzend zu Arztpraxen Grippeschutzimpfungen durchzuführen. Über einen Zeitraum von drei Jahren können Apotheker*innen gesetzlich Versicherte gegen die saisonale Influenza im Rahmen des Modellvorhabens impfen. Die Vertragspartner kommen so dem Auftrag des Gesetzgebers im Kontext des zum 1. März 2020 in Kraft getretenen Masernschutzgesetzes nach.
Ziel der Grippeschutzimpfung in der Apotheke: Durchimpfungsrate steigern
„Wir freuen uns, dass wir mit der AOK Rheinland/Hamburg jetzt bundesweit den ersten Vertrag im Rahmen eines Modellvorhabens zur Grippeschutzimpfung vereinbaren konnten“, sagt Thomas Preis, Vorsitzender des AVNR. „Unser Ziel ist es, die Durchimpfungsraten weiter zu steigern. Dabei sehen wir unser Angebot als eine Ergänzung zum Impfangebot der Ärzteschaft“, so Preis.
Bislang seien nur rund 35 Prozent der Bürger ab einem Alter von 60 Jahren gegen Grippe geimpft – somit ist Deutschland von den von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) angestrebten 75 Prozent noch weit entfernt.
Grippeschutzimpfung in der Apotheke in vier Regionen
Das Modellvorhaben soll bereits mit der kommenden Grippesaison im Herbst starten. Geplant ist die Durchführung zunächst in vier Regionen:
- Düsseldorf und Umgebung
- Essen/Mühlheim/Oberhausen
- Bonn Rhein-Sieg
- Rechter Niederrhein
Die Apotheken haben die Möglichkeit, dem Modellvorhaben beizutreten. Dazu müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein. Allerdings müssen sich impfwillige Apotheken noch gedulden, denn ein Beitritt ist derzeit nicht möglich, da vor dem endgültigen Vertragsabschluss noch die Stellungnahmen vom Paul-Ehrlich-Institut (PEI) und Robert Koch-Institut (RKI) abzuwarten sind. Der AVNR werde die Apotheken umgehend informieren, wenn dem Modellvorhaben beigetreten werden kann.
Welche Voraussetzungen müssen Apotheken erfüllen?
Ärztliche Schulung
Bevor in der Apotheke geimpft werden darf, muss eine spezielle Fortbildung absolviert werden. Zum einen müssen die persönlichen Voraussetzungen erfüllt sein und zum anderen muss nach den gesetzlichen Vorgaben auch eine ärztliche Schulung eines*r Apothekers*in erfolgt sein. Dabei geht es um die Themen:
- Aufklärung und Einholung der Einwilligung der zu impfenden Person
- Durchführung der Impfung
- Kontraindikationen sowie Fähigkeiten und Fertigkeiten zu deren Beachtung
- Notfallmaßnahmen im Falle einer akuten Impfreaktion
Entsprechende Schulungen sollen spätestens nach der Sommerpause angeboten werden können.
Geeigneter Raum
Geimpft werden darf nur in einem geeigneten Raum – mit Sitzmöglichkeit und Liege –, der in der Apotheke zur Verfügung stehen muss. Hier wird der Patient beraten und geimpft.
Vergütung: 12,61 Euro pro Impfung
Apotheken sollen im Rahmen des Modellvorhabens eine pauschale Vergütung in Höhe von 12,61 Euro (netto) erhalten. Damit sollen das Impfen an sich, Verbrauchsmaterialien und Datenerhebung honoriert werden. Der Impfstoff wird gemäß Arzneimittelpreisverordnung zusätzlich abgerechnet.
„Dieser weitere, niedrigschwellige Zugang zur Impfung macht es den Menschen leichter, sich gegen Influenza impfen zu lassen. Die Grippeschutzimpfung ist eine der bedeutendsten und wirksamsten präventiven Maßnahmen: Mit ihr können viele Grippetote vermieden werden“, sagt Günter Wältermann, Vorstandsvorsitzender der AOK Rheinland/Hamburg.
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