Seit dem 1. April greifen in puncto Cannabis neue Regelungen – sowohl zu Genuss- als auch zu medizinischen Zwecken. Während der Eigenanbau sowie der Erwerb von Cannabis zu Genusszwecken in speziellen Clubs erlaubt sind, erfolgt in der Apotheke die Abgabe von Medizinalcannabis – bis jetzt. Doch das könnte sich ändern.
Medizinisches Cannabis gilt seit mehr als drei Monaten nicht mehr als Betäubungsmittel, sondern lediglich als rezeptpflichtiges Arzneimittel. Zuletzt hatte sich der Apothekerverband Nordrhein sogar für die Abgabe ohne Rezept ausgesprochen, allerdings nur für Medizinalcannabis. Eine Abgabe von Cannabis zu Genusszwecken in der Apotheke lehnt der Verband ab, wie der Vorsitzende, Thomas Preis, klargestellt hat.
Doch genau diese steht aktuell zur Debatte, und zwar im Rahmen eines Modellprojekts, das bereits rund ein Jahr vor dem Inkrafttreten der Teil-Legalisierung beschlossen wurde.
Cannabis zu Genusszwecken: Apotheken sollen Anlaufstelle werden
Demnach soll überprüft werden, ob neben dem Eigenanbau und Cannabisclubs eine weitere Säule bei der Abgabe von Cannabis zu Genusszwecken hinzukommen soll. „Die Abgabe in Fachgeschäften wird in einem zweiten Schritt als wissenschaftlich konzipiertes, regional begrenztes und befristetes Modellvorhaben umgesetzt. In dem Modellvorhaben können die Auswirkungen einer kommerziellen Lieferkette auf den Gesundheits- und Jugendschutz sowie den Schwarzmarkt wissenschaftlich genauer untersucht werden“, heißt es dazu vom Bundesgesundheitsministerium.
Und hier kommen Apotheken ins Spiel. Denn diese besitzen eine hohe Fachkenntnis, macht Milena Löbcke, Gesundheitsdezernentin der Stadt Wiesbaden, in einer Pressemitteilung deutlich. Die Stadt will sich an dem Modellprojekt, das in Kürze vom Verein Cannabis Forschung Deutschland auf Bundesebene beantragt werden soll, beteiligen und sieht dafür Apotheken als Abgabestellen für Cannabis zu Genusszwecken vor. Der Grund: Apotheken haben durch die Abgabe von Medizinalcannabis bereits einen breiten Erfahrungsschatz gesammelt, so Löbcke. Außerdem werde dadurch sichergestellt, dass die hohen pharmazeutischen Standards aus der Apotheke auch bei der Abgabe von Cannabis zu Genusszwecken greifen würden. Einige interessierte Apotheken wollen bereits mitmachen.
Apotheken als „zweite Säule“?
Gemäß den allgemeinen Vorgaben zum Modellvorhaben soll die Abgabe von Cannabis zu Genusszwecken in der Apotheke auf erwachsene Personen, die Einwohner:innen des jeweiligen Kreises/der Stadt sind, beschränkt sein. Hinzukommt, dass im Rahmen des Projekts zunächst eine zeitliche Befristung von fünf Jahren ab Einrichtung der Lieferkette gilt und eine wissenschaftliche Begleitung und Evaluation erfolgt.
„Der Aufbau einer zweiten Säule neben dem privaten Anbau und den Anbauvereinigungen ist essentiell, um den Schwarzmarkt zu marginalisieren und die Zielstellungen eines erfolgreichen Kinder-, Jugend- und Gesundheitsschutzes zu erreichen“, heißt es zur Begründung des Vorhabens, weitere Abgabestellen – unter anderem durch Apotheken – für Cannabis zu Genusszwecken schaffen zu wollen.
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