Die Grippeimpfsaison hat begonnen. 21,8 Millionen Impfdosen hat das Paul-Ehrlich-Institut bislang freigegeben – weniger als in der vergangenen Saison zum gleichen Zeitpunkt. Ziel ist es dennoch, die Impfquote zu steigern und Impfwilligen einen niedrigschwelligen Zugang zu verschaffen. Hier kommen die Apotheken ins Spiel. Die dürfen alle Versicherten der Mobil Krankenkasse ab einem Alter von 18 Jahren gegen Influenza impfen.
Die Grippeimpfung in der Apotheke von Personen ab 60 Jahren gehört zur Regelleistung. Gemäß Schutzimpfungsrichtlinie können alle Personen ab einem Alter von 60 Jahren auch in der Apotheke gegen Grippe geimpft werden. Verimpft werden soll ein inaktivierter quadrivalenter Hochdosis-Influenza-Impfstoff. Hinzukommen diejenigen Personengruppen, für die eine Indikationsimpfung empfohlen wird.
Einige Ersatzkassen – darunter die Barmer, DAK, TK, KKH und IKK Südwest – haben über Ergänzungsvereinbarungen ermöglicht, dass Apotheken auch Versicherte im Alter von 18 bis 59 Jahren gegen Influenza impfen können. Die Mobil Krankenkasse zieht nach und ist der „Ergänzungsvereinbarung Grippeschutzimpfung in der Apotheke ab 18 Jahren“ mit dem Deutschen Apothekerverband (DAV) beigetreten.
Dabei handelt es sich um eine Satzungsleistung, die über andere Sonderkennzeichen abgerechnet werden muss. Apotheken erhalten in jedem Fall für jede Grippeschutzimpfung für die Impfleistung und Dokumentation 7,60 Euro. Für die Nebenleistung – Beschaffung von Verbrauchsmaterialien und zum Ausgleich anfallender Verwürfe – können 2,40 Euro in Rechnung gestellt werden. Außerdem kann der Impfstoff als Fertigspritze mit oder ohne Kanüle zuzüglich 1 Euro abgerechnet werden. Dazu werden verschiedene Sonder-PZN verwendet.
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