Mitarbeitergeschenke: Mehr Budget bei Übergabe auf der Weihnachtsfeier
Weihnachten ist die Zeit des Schenkens. Präsente von Chef:innen zeigen Wertschätzung und lassen Angestellte strahlen. Und auch die Weihnachtsfeier kann Höhepunkt des Jahres für das Team sein. Trüben kann die ausgelassene Stimmung nur der Gedanke an die Steuer. Was zu beachten ist, verrät die Treuhand Hannover.
Weihnachten – das Fest der Leckereien, der Besinnung und Ruhe. Nicht fehlen dürfen für viele Geschenke und Weihnachtsfeier. Das schweißt das Team zusammen und zeigt Dankbarkeit. Wären da nicht die steuerlichen Verpflichtungen.
Weihnachtsgeschenke für die Angestellten
Egal, ob Sachgeschenk oder Geldgeschenk. Eine Aufmerksamkeit von Chef:innen lässt Mitarbeiterherzen höherschlagen. Bis zu einem Wert von 50 Euro sind Geschenke steuer- und sozialversicherungsfrei – so weit, so bekannt.
Tipp: Eine Übergabe der Weihnachtsgeschenke auf der Weihnachtsfeier kann von Vorteil sein.
Geschenkübergabe an der Weihnachtsfeier kann Budget erhöhen
Zwar ist die Steuerbefreiung für „Aufmerksamkeiten“ in Höhe von 60 Euro an Weihnachten keine Option, weil diese nur für persönliche Ereignisse wie Hochzeit, Geburtstag und Co. in Frage kommt – aber die Präsentübergabe auf der Weihnachtsfeier kann den Betrag beeinflussen.
Der Grund: Für die Kosten der Weihnachtsfeier gelten die steuerlichen Grundsätze für Betriebsveranstaltungen, wie die Treuhand Hannover informiert. Für die Weihnachtsfeier gilt ein Freibetrag von 110 Euro je Mitarbeiter:in. Dabei gilt es jedoch zu beachten, dass die Grenze von zwei Betriebsveranstaltungen pro Jahr noch nicht überschritten wurde. Ist dies der Fall, können Chef:innen ohne Probleme Geschenke bis 60 Euro inklusive Umsatzsteuer in die Berechnung des Freibetrages einbeziehen, so die Expert:innen.
Wurde der Steuerfreibetrag von 110 Euro bei Betriebsveranstaltungen jedoch schon überschritten oder hat die Apotheke mehr als zwei Veranstaltungen gefeiert, liegt laut Treuhand Hannover steuerpflichtiger Arbeitslohn vor. „Arbeitslohn aus Anlass von Betriebsveranstaltungen kann mit 25 Prozent pauschal besteuert und sozialversicherungsfrei belassen werden“, so die Treuhand Hannover.
Mehr aus dieser Kategorie
Nicht genug gearbeitet: Gehaltsrückzahlung Pflicht?
Die wöchentlichen Arbeitszeiten von PTA und anderen Angestellten sind im Arbeitsvertrag geregelt und einzuhalten. Arbeiten Beschäftigte weniger als vertraglich vereinbart, …
Telefonische Krankschreibung soll dauerhaft möglich werden
Während der Corona-Pandemie konnten sich Patiente:innen telefonisch bei dem/der Ärzt:in krankschreiben lassen. Nun soll die Regelung dauerhaft eingeführt werden – …
Kündigung: „Gesehen haben“ reicht nicht als Empfang
Geht es um das Thema Kündigung, kommt zwischen Angestellten und Chef:innen oftmals die Frage nach deren Rechtmäßigkeit auf. Doch auch …