Mindestlohnerhöhung: Wer profitiert?
Über die Gehälter in den Apotheken wird immer wieder diskutiert. Denn längst nicht alle Angestellten werden über dem Mindestlohn bezahlt. Ab 2026 soll dieser steigen. Einige Beschäftigte profitieren von der geplanten Mindestlohnerhöhung besonders – zum Beispiel Frauen.
Der Mindestlohn soll steigen, und zwar in zwei Stufen. Wie die Mindestlohnkommission Ende Juni beschlossen hat, soll der Mindestlohn ab 1. Januar 2026 um knapp einen Euro/Stunde auf dann 13,90 Euro erhöht werden. Ein Jahr später soll die zweite Anhebung auf 14,60 Euro in der Stunde erfolgen. Vorausgesetzt, die Bundesregierung setzt den Beschluss entsprechend um.
Während die Freie Apothekerschaft bereits Alarm geschlagen hat und die Existenz vieler Apotheken gefährdet sieht, haben Millionen Beschäftigte mehr Geld in der Tasche. Genau sind rund 6,6 Millionen Angestellte hierzulande von der Mindestlohnerhöhung betroffen. Das zeigen Zahlen des Statistischen Bundesamts (Destatis). Mehr noch: Frauen und Personen im Osten Deutschlands profitieren besonders häufig.
Mindestlohnerhöhung: Frauen profitieren häufiger
Wie die Expert:innen anhand der Verdiensterhebung aus dem April 2024 ermittelt haben, lag hierzulande etwa jede/r sechste Beschäftigte (17 Prozent) beim Gehalt unterhalb des angestrebten neuen Mindestlohns von zunächst 13,90/Stunde. Mit der geplanten Erhöhung steigt der Verdienst der betroffenen Angestellten im Schnitt um 6 Prozent (entspricht 400 Millionen Euro).
Die Gender Pay Gap macht sich auch hierbei bemerkbar: Demnach dürfte in rund 20 Prozent der von Frauen ausgeübten Jobs der Stundenverdienst durch die Mindestlohnerhöhung steigen, wohingegen es bei den Männern nur 14 Prozent sind. Mit anderen Worten: Frauen werden häufiger zum Mindestlohn beziehungsweise unterhalb der neuen Grenze bezahlt, wodurch sie von dem Plus öfter profitieren.
Ein ähnliches Bild zeigt sich im Hinblick auf regionale Unterschiede – in Ostdeutschland macht sich die Mindestlohnerhöhung für mehr Beschäftigte bemerkbar als im Westen der Bundesrepublik. Mecklenburg-Vorpommern hat dabei mit 22 Prozent die Nase vorn, während es in Hamburg nur 14 Prozent sind.
Ab 2027 jedes fünfte Beschäftigungsverhältnis betroffen
Noch stärker fällt der Anstieg mit der geplanten zweiten Stufe der Mindestlohnerhöhung ab 2027 aus. Davon könnten bis zu 8,3 Millionen Beschäftigte profitieren – 21 Prozent der Beschäftigungsverhältnisse hierzulande. Im Vergleich zur ersten Erhöhung 2026 steigt die Verdienstsumme dabei um weitere 4 Prozent (= 430 Millionen Euro).
Weil in beiden Berechnungen der Verdienst von April 2024 ohne mögliche zwischenzeitliche Erhöhungen herangezogen wurde, handelt es sich laut Destatis bei den Angaben um Obergrenzen.
Übrigens: Mit der geplanten Mindestlohnerhöhung steigt auch die Minijobgrenze, zunächst auf 602 Euro/Monat, dann auf 633 Euro.
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