„Mindestlohn zum Glücklichsein“: Wie hoch muss das Gehalt ausfallen?
Geht es um die Frage nach dem Gehalt, sind Diskussionen oftmals vorprogrammiert. Denn bei vielen Beschäftigten reicht dieses kaum zum Leben und die Unzufriedenheit ist groß. Doch wie hoch muss das Gehalt ausfallen, um dies zu ändern – sprich was ist der „Mindestlohn zum Glücklichsein“?
Dass Geld allein nicht glücklich macht, ist längts bekannt. Dennoch hat das Finanzielle einen wichtigen Einfluss auf die Zufriedenheit. Schließlich soll nicht nur die eigene Existenz damit abgesichert sein, sondern auch noch etwas übrig sein, um sich etwas zu gönnen. Doch wie hoch muss das monatliche Gehalt dafür ausfallen und gibt es eine Art „Mindestlohn fürs Glücklichsein“? Nachdem verschiedene Studien mitunter zu widersprüchlichen Ergebnissen gekommen waren, haben Finanzexpert:innen aus Australien einen weiteren Versuch unternommen, ein Gehalt zu ermitteln, dass Beschäftigte glücklich sein lässt.
„Mindestlohn fürs Glücklichsein“: 78.000 Euro Gehalt sind nötig
Für ihre Analyse wurde der bereits in früheren Studien ermittelte Sättigungspunkt für die Lebensbewertung (LE) – sprich das Einkommensniveau, bei dem eine weitere Erhöhung keine Auswirkungen mehr auf die Zufriedenheit einer Person hat – genutzt, und zwar für jede Weltregion. Unterschieden wurden folglich 173 Länder, da die Lebensregion einen erheblichen Einfluss haben kann. Anschließend wurden die entsprechenden Sättigungspunkte unter Berücksichtigung der Kaufkraft, der lokalen Lebenshaltungskosten und der jeweiligen Gehälter in reale Zahlen übertragen.
Wie sich zeigt, liegt der „Mindestlohn fürs Glücklichsein“ hierzulande bei umgerechnet rund 78.000 Euro brutto im Jahr (knapp 82.000 US-Dollar). Sprich, es braucht wenigstens dieses Gehalt, um glücklich zu sein. Das entspricht einem Monatsgehalt von 6.500 Euro brutto und damit mehr als doppelt so viel wie der monatliche Verdienst eines/einer PTA – selbst in der höchsten Stufe der Berufsjahre.
Das verdienen PTA gemäß der aktuellen Gehaltstarifverträge (brutto):
Tarifgebiet ADA (39-Stunden-Woche) | Tarifgebiet Nordrhein (40-Stunden-Woche) | Tarifgebiet Sachsen (40-Stunden-Woche) | |
1. bis 2. Berufsjahr | 2.569 Euro | 2.590 Euro | 2.441 Euro |
3. bis 5. Berufsjahr | 2.638 Euro | 2.688 Euro | 2.663 Euro |
6. bis 8. Berufsjahr | 2.837 Euro | 2.888 Euro (6. und 7. Berufsjahr) | 2.982 Euro (ab dem 6. Berufsjahr) |
9.-14. Berufsjahr | 3.054 Euro | 3.163 Euro (8. und 9. Berufsjahr) | |
ab dem 15. Berufsjahr | 3.172 Euro | 3.226 Euro (ab dem 10. Berufsjahr) |
Übrigens: Verglichen mit dem jährlichen Durchschnittsgehalt von Beschäftigten hierzulande verdienen PTA im Schnitt rund 21.000 Euro im Jahr weniger.
Spitzenreiter im weltweiten Ranking ist der Iran. Dort liegen die „Glückskosten“ der Auswertung zufolge bei einem Jahreseinkommen von knapp 240.000 US-Dollar (rund 230.000 Euro) brutto, während es in Sierra Leone (Afrika) nur rund 8.650 Dollar (8.250 Euro) pro Jahr sind.
Das könnte dich auch interessieren
Mehr aus dieser Kategorie
Heilberufe-Papier: Nachhaltige Finanzierung, weniger Bürokratie
Die Gesundheitspolitik der Ampel-Regierung wird scharf kritisiert und ein konsequenter „Politikwechsel in der Gesundheitspolitik“ gefordert. Die wichtigsten Player stehen für …
„PTA sind Universaltalente.“
Impfen in der Apotheke kann ein Gamechanger sein. Denn das niedrigschwellige Angebot kann dazu beitragen, die Impfquoten zu steigern. Aber …
Arbeitszeugnis verweigert: Haftstrafe für Chef:innen?
Steht für Angestellte ein Jobwechsel an, haben sie Anspruch auf ein Arbeitszeugnis, und zwar in wohlwollender Form. Das gilt sowohl …