Mindestalter für Hautpflegeprodukte in Apotheken in Schweden
Weil in den Sozialen Medien Kinder und Jugendliche in unzähligen Videos ihre Hautpflegeroutine mit Anti-Aging-Produkten, Feuchtigkeitspflege und Co. zeigen, schlagen Expert:innen Alarm. Zahlreiche Apotheken in Schweden wollen dem Trend entgegenwirken und haben ein Mindestalter beim Verkauf von Hautpflegeprodukten festgelegt.
„Sephora Kids“ ist der neue Trend auf der Social Media-Plattform TikTok – ausgelöst durch sogenannte Skinfluencer. Dabei zeigen mitunter Kinder im Grundschulalter, wie sie ihre Haut mit den Produkten der französischen Marke pflegen, vor Alterung und Austrocknen schützen sowie für ein jugendlicheres Aussehen sorgen.
Die schwedische Apothekenkette Apotek Hjärtat, zu der rund 390 Apotheken in Schweden gehören, will dem ein Ende bereiten – mit einem Mindestalter für den Verkauf von Hautpflegeprodukten. „Wir wollen der Zeit einen Schritt voraus sein und mehr Verantwortung dafür übernehmen, dass wir uns nicht an der Verbreitung ungesunder Verhaltensweisen und Ideale beteiligen, die bei vielen jungen Menschen gewachsen sind“, heißt es in einer Mitteilung.
Mindestalter für Hautpflegeprodukte mit bestimmten Inhaltsstoffen
Genau werden keine Produkte, die Inhaltsstoffe wie AHA-Säure, BHA-Säure, Vitamin A (Retinol) und/oder Vitamin C enthalten, sowie Enzympeelings oder mechanische Peelings mit physikalischen Körnern an Kinder und Jugendliche unter 15 Jahren verkauft. Ausnahmen gelten nur, wenn eine schriftliche Zustimmung der Eltern oder eine medizinische Ursache wie eine Hauterkrankung vorliegt, die die Anwendung rechtfertigt.
„Die Verwendung von fortgeschrittener Hautpflege, die beispielsweise darauf abzielt, Falten zu reduzieren und einen gleichmäßigeren Hautton zu erzielen, ist nichts, was ein Kind braucht“, so die Begründung. Im Gegenteil: In einigen Fällen könne die Anwendung bestimmter Produkte sogar zu einer Verschlechterung von vorliegenden Hautproblemen führen. Hinzu kommen psychische Auswirkungen wie ein vermindertes Selbstwertgefühl.
Ab sofort gilt in den zugehörigen Apotheken daher ein Abverkaufsverbot für Hautpflegeprodukte, wenn das Mindestalter unterschritten wird. So soll dazu beigetragen werden, die individuell passende Hautpflegeroutine zu finden, die sich nach den Bedürfnissen anstatt nach Schönheitsidealen richtet. Weitere Apotheken wollen der Entscheidung folgen und den Verkauf ebenfalls einschränken.
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