Melatonin: OTC gegen Jetlag
Melatonin gibt es als Nahrungsergänzungsmittel oder als verschreibungspflichtiges Medikament. Jetzt kommt in der Dosierung von 3 mg je abgeteilter Arzneiform erstmals ein OTC-Produkt auf den Markt.
Bislang war Melatonin, sofern nicht als Nahrungsergänzungsmittel vertrieben, verschreibungpflichtig. Im Frühjahr wurde der Wirkstoff zur Behandlung von Jetlag aus der Verschreibungspflicht entlassen. Jetzt bringt der finnische Hersteller Vitabalans Melatal auf den Markt, das erste zugelassene rezeptfreie Melatonin-Arzneimittel zur kurzzeitigen Behandlung des Jetlags.
Eine Tablette enthält 3 mg Melatonin. Im Gegensatz zu Nahrungsergänzungsmitteln wurde das Arzneimittel laut Hersteller offiziell auf Wirksamkeit, Sicherheit beziehungsweise Unbedenklichkeit sowie Verträglichkeit geprüft und anschließend zur Anwendung zugelassen.
Melatonin ist ein körpereigenes Hormon, das eine zentrale Rolle bei der Regulation des zirkadianen Rhythmus spielt. Bei vorschriftsmäßiger Anwendung kann es auch die Symptome eines Jetlags lindern. Entscheidend ist also auch der richtige Einnahmezeitpunkt – ein wichtiger Punkt für die Beratung in der Apotheke.
Laut Hersteller sind für die Beratung am HV-Tisch insbesondere drei Fragen relevant: Passt die Symptomatik zu einem Jetlag? Wird Melatal 3 mg zum richtigen Zeitpunkt eingenommen? Und gibt es individuelle Faktoren, die vor der Anwendung berücksichtigt werden sollten?
Drei Punkte für die Jetlag-Beratung
1. Jetlag oder Reiseerschöpfung?
Beschwerden nach einem Langstreckenflug können durch Schlafmangel oder die Reisesituation selbst verursacht sein. Für Jetlag ist dagegen die Überquerung mehrerer Zeitzonen entscheidend.
2. Auf das richtige Timing achten
Erwachsene nehmen eine Tablette Melatal 3 mg einmal täglich zur Ortszeit vor dem Zubettgehen ein – beginnend mit der Ankunft am Reiseziel, maximal vier Tage. Melatal 3 mg sollte nicht vor 20:00 Uhr und nicht nach 04:00 Uhr Ortszeit eingenommen werden.
3. Wechselwirkungen und Warnhinweise beachten
Vor der Anwendung sind insbesondere Begleitmedikation, bestehende Erkrankungen sowie die Hinweise aus Fach- und Gebrauchsinformation zu berücksichtigen.
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