Mehr Porto für Ärzt:innen
Die Deutsche Post hat die Portokosten zum 1. Januar erhöht. Für einen Standardbrief werden 95 Cent fällig. In der Folge wurden auch die Porto-Pauschalen für die Arztpraxen angepasst.
Weil sich mit dem Jahreswechsel das Porto von 85 Cent auf 95 Cent erhöht hat, steigen auch die Arztpauschalen. Vier Gebührenordnungspositionen werden angepasst – darunter die Kostenpauschale für den Versand von Arztbriefen oder anderen Unterlagen sowie der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und einer Verordnung über Heilmittel, die per Video oder am Telefon ausgestellt wurde. Letzteres gilt, wenn das Rezept an Patient:innen verschickt wurde. Außerdem wurde die Pauschale für das Zusenden einer Bescheinigung bei Krankheit eines Kindes an die Eltern angehoben.
Muss aufgrund von Lieferengpässen oder Formfehlern von der Praxis ein neues Muster-16 ausgestellt und per Post an die Apotheke geschickt werden, verlangen die Praxen in der Regel die Kostenübernahme von den Apotheken. So ärgert sich derzeit eine Apotheke, weil die Praxis um Zusatzmarken bittet, um die Portodifferenz auszugleichen. Schließlich liegen aus der Apotheke noch einige Briefmarken zu 85 Cent vor.
Apotheken können das Port nur in Ausnahmefällen abrechnen. Von den Ersatzkassen heißt es: „Unvermeidbare Telegrammgebühren, Fernsprechgebühren, Porti, Zölle und andere Kosten der Beschaffung von Arzneimitteln, die üblicherweise weder in Apotheken noch im Großhandel vorrätig gehalten werden, können die Apotheken gesondert berechnen.“ Aber es kann nicht jeder Betrag für die Beschaffungskosten einfach so abgerechnet werden, ohne vorab eine Genehmigung einzuholen. Denn weiter heißt es: „Übersteigen die Beschaffungskosten 9,00 Euro (inklusive Mehrwertsteuer), so ist vorab die Zustimmung der Ersatzkasse einzuholen.“ Abgerechnet wird per Sonder-PZN 09999637.
Der Passus gilt für Arzneimittel. Werden beispielsweise Hilfsmittel beschafft und fallen dafür Beschaffungskosten an, sollte vorab eine Genehmigung bei der Ersatzkasse eingeholt oder ein Blick in den jeweiligen Liefervertrag geworfen werden.
Was gilt bei den regionalen Primärkassen? Hier kommen Apotheken um einen Blick in den regionalen Liefervertrag nicht herum.
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