Mehr Kompetenzen für PTA? BVpta befragt Apothekenteams
Für PTA ist das Ende der Karriereleiter meist schnell erreicht, denn die Aufstiegsmöglichkeiten sind begrenzt. Kein Wunder, dass immer wieder der Ruf nach Veränderungen laut wird. Doch wollen PTA selbst überhaupt mehr Kompetenzen erhalten, fragt der Bundesverband PTA (BVpta) die Kolleg:innen.
Seit dem Inkrafttreten der PTA-Reform vor rund zweieinhalb Jahren dürfen PTA „unter Verantwortung“ statt „unter Aufsicht“ eines/einer Approbierten arbeiten – zumindest unter gewissen Voraussetzungen. Doch auch abseits davon wird immer wieder über zusätzliche Kompetenzerweiterung für den PTA-Beruf diskutiert. Denn PTA können mehr, so die Auffassung. Doch wollen die Kolleg:innen das auch? Der BVpta möchte es wissen und fragt bei den Apothekenteams nach, ob mehr Kompetenzen für PTA gewünscht sind.
Mehr Kompetenzen für PTA: Wunsch oder Wunschdenken?
„Der BVpta macht sich für einen modernen und attraktiven PTA-Beruf stark“, heißt es vom Verband. Um angesichts der wachsenden Anforderungen und Veränderungen im Gesundheitswesen sowie des voranschreitenden Fachkräftemangels die Rolle der Kolleg:innen im pharmazeutischen Team weiter zu stärken und auszubauen, könne eine entsprechende Weiter- und/oder Ausbildung ein wichtiger Baustein sein. Denn: „Diese kann mehr Kompetenzbereiche für unseren Beruf bedeuten und damit verbunden die Möglichkeit, als PTA weitere Aufstiegschancen zu haben und eine berufliche Karriere machen zu können.“ Doch die entscheidende Frage ist, ob PTA überhaupt mehr Aufgaben und damit auch mehr Verantwortung übernehmen wollen.
Um ein möglichst ehrliches Stimmungsbild zu erhalten, hat der BVpta auf seiner Webseite eine Online-Umfrage zu einer möglichen Weiterbildung zur Komptenzerweiterung des PTA-Berufs gestartet. Bis Ende Juni können Teilnehmende ihre Meinung zur Frage nach mehr Kompetenzen kundtun – anonym. Mitmachen dürfen nicht nur PTA, sondern auch alle anderen Apothekenangestellten. „Eure Meinung ist uns wichtig, um die zukünftige Ausrichtung und Weiterentwicklung unseres Berufsstandes maßgeblich mitzugestalten“, lautet die Botschaft.
PTA-Reform: Mehr Freiheiten für PTA?
Zur Erinnerung: Seit Anfang 2023 darf die Aufsichtspflicht für PTA entfallen, wenn
- eine mindestens dreijährige Tätigkeit in Vollzeit oder in entsprechendem Umfang in Teilzeit absolviert wurde,
- eine mindestens mit der Gesamtnote „gut” bestandene Prüfung (andernfalls braucht es fünf Jahre Berufserfahrung) vorliegt,
- eine mindestens einjährige Berufstätigkeit erfüllt wurde, während derer sich die Apothekenleitung vergewissert hat, dass die Arbeiten ohne Aufsicht zuverlässig erfüllt werden,
- regelmäßige Fortbildungen erfolgen, die durch ein gültiges Fortbildungszertifikat einer Apothekerkammer nachgewiesen werden.
Außerdem müssen Art und Umfang der Aufgaben, für die die Aufsichtspflicht entfällt, schriftlich zwischen Apothekenleitung und dem/der PTA festgelegt werden.
Achtung: Für einige Aufgaben gilt dies nicht, dazu zählen die Herstellung von Arzneimitteln zur parenteralen Anwendung, beim patientenindividuellen Stellen oder Verblistern von Arzneimitteln sowie bei der Abgabe von Betäubungsmitteln sowie den Wirkstoffen Lenalidomid, Pomalidomid oder Thalidomid und von Arzneimitteln.
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