Medikationsplan: Medikationsfehler wegen falscher Wirkstärke
Die Nutzung des Medikationsplans kann die Patientensicherheit gefährden. Ein Grund sind Medikationsfehler, die durch die falsche Angabe der Wirkstärke entstehen können. Ein Beispiel ist Methotrexat.
Seit rund neun Jahren gibt es hierzulande den bundeseinheitlichen Medikationsplan. Anspruch darauf besteht, wenn Patient:innen dauerhaft – mindestens 28 Tage lang – mit mindestens drei systemisch wirkenden Arzneimitteln behandelt werden. Der Medikationsplan enthält alle verschreibungspflichtigen Arzneimittel, die Versicherte einnehmen sowie dessen Selbstmedikation und kann auf Wunsch des/der Versicherten in der elektronischen Patientenakte (ePA) gespeichert werden.
Doch beim Medikationsplan lauern Stolperfallen. Dazu gehört auch die falsche Darstellung der Wirkstärke, die zu Medikationsfehlern führen kann. Im aktuellen Bulletin zur Arzneimittelsicherheit (04/2025) wird dies am Beispiel Methotrexat (MTX) verdeutlich.
MTX wird unter anderem bei rheumatoider Arthritis (RA), schweren Formen von Psoriasis vulgaris und bei onkologischen Erkrankungen wie der akuten lymphatischen Leukämie eingesetzt. Das Zytostatikum besitzt entzündungshemmende, immunsuppressive und antineoplastische Eigenschaften und hemmt kompetitiv die Dihydrofolsäure-Reduktase. Als Folge wird ebenfalls die Synthese von DNA und RNA gehemmt, was die Vermehrung von Tumorzellen verhindert. Arzneimittel mit dem Wirkstoff stehen als Lösung zur Injektion oder als Tablette zur Verfügung. Während MTX in der Behandlung von Autoimmunerkrankungen einmal in der Woche angewendet werden soll, kann in der Krebstherapie eine tägliche Dosierung erforderlich sein.
Achtung: Übertragungsfehler beim Medikationsplan können zu falschen Dosierungen führen.
Wirkstärke: Falsche Angaben im Medikationsplan
Wie die Expert:innen des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) deutlich machen, ist in § 31a Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) geregelt, welche Angaben bei Fertigarzneimitteln im Medikationsplan gemacht werden müssen und wie Wirkstoffbezeichnung, Darreichungsform und Wirkstärke anzugeben sind. „Hierfür sind einheitliche Bezeichnungen zu verwenden, die in der Referenzdatenbank nach § 31b zur Verfügung gestellt werden.“, heißt es. In der Regel werden dabei die in der Zulassung, Registrierung oder Genehmigung zum Inverkehrbringen festgelegten Angaben herangezogen.
Doch das BfArM informiert über Meldungen zu potenziellen Arzneimittelrisiken, bei denen der Verdacht auf eine falsche Darstellung der Wirkstärke im Medikationsplan besteht, was zu Medikationsfehlern führen kann. Konkret betrifft dies Arzneimittel mit dem Wirkstoff MTX. So werde unter anderem bei einigen FAM mit einer spezifischen absoluten Einheit (hier: Milligramm) an MTX die Wirkstoffstärke im Medikationsplan sowohl in der Arzneimittelbezeichnung als auch in der Spalte „Stärke“ nur als Konzentration angezeigt: Demnach fehlte bei „Methotrexat Firma A 15 mg (20 mg/ml) Injektionslösung in einer Fertigspritze“ in der Anzeige im BMP die Angabe „15 mg“. Stattdessen erfolgte die Darstellung der Wirkstärke als Konzentration.
Das Problem: Anhand dessen kann oftmals keine Information über die angestrebte Einzeldosis entnommen werden. „Die angezeigte Konzentration von 20 mg/ml kann als absolute Einheit missinterpretiert werden und fälschlicherweise in der Anwendung einer Einzeldosis von 20 mg anstelle von 15 mg resultieren“, so die Warnung.
Daher appellieren die Expert:innen, bei der Verwendung von Medikationsplänen die enthaltenen Angaben auf Plausibilität zu prüfen und falls nötig anzupassen – insbesondere bei „Risikoarzneimitteln“ wie MTX. Um Medikationsfehler durch eine falsche Angabe der Wirkstärke im Medikationsplan zu vermeiden, könnte beispielsweise auch die einheitliche Nutzung von absoluten Einheiten in Milligramm oder Millilitern in den Dosierungsangaben beziehungsweise die Nutzung der Felder für Hinweise und Zusatzinformationen zur Abbildung von komplexen Dosierschemata beitragen.
Übrigens: Im kommenden Jahr soll die ePA zudem um den elektronischen Medikationsplan (eMP) erweitert werden. Ziel ist es laut der Gematik, dadurch eine vollständige Übersicht über die aktuelle Medikamenteneinnahme, inklusive strukturierter Dosierangaben und Einnahmehinweise, einzurichten. „Damit können nun auch komplexe Dosierschemata abgebildet werden, die über das so genannte 4er-Schema beim bundeseinheitlichen Medikationsplan (BMP) hinausgehen.“ So sollen sowohl die Arzneimitteltherapie- als auch die Patientensicherheit erhöht werden.
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