Am Mittwoch beginnt die zweite Welle der Abgabe von Schutzmasken an Risikopatient*innen. Die Anspruchsberechtigten erhalten von der Kasse einen Coupon, den sie in der Apotheke vorlegen müssen – und so sieht der fälschungssichere Berechtigungsschein für die Masken aus.
Im neuen Jahr haben Personen ab einem Alter von 60 Jahren sowie Menschen, die den definierten Risikogruppen angehören, einen Anspruch auf insgesamt zwölf Schutzmasken, die in zwei Schritten von den Apotheken abgegeben werden. Hierfür erhalten die Anspruchsberechtigten ab Januar von ihrer Krankenkasse oder ihrer privaten Krankenversicherung einen fälschungssicheren Berechtigungsschein per Post. Selbst aktiv werden müssen die Versicherten dafür nicht, denn wer den Coupon bekommt, wird nach den vom GKV-Spitzenverband vorgegebenen Kriterien ermittelt. Die Anspruchsberechtigten werden laut Coronavirus-Schutzmasken-Verordnung (SchutzmV) wie folgt informiert:
- Personen, die das 75. Lebensjahr vollendet haben,
- Personen, die das 70. Lebensjahr vollendet haben und die definierten Risikogruppen (chronisch obstruktive Lungenerkrankung oder Asthma bronchiale, chronische Herzinsuffizienz, chronische Niereninsuffizienz Stadium ≥ 4, Demenz oder Schlaganfall, Diabetes mellitus Typ 2,f aktive, fortschreitende oder metastasierte Krebserkrankung oder stattfindende Chemo- oder Radiotherapie, Organ- oder Stammzellentransplantation, Trisomie 21, Risikoschwangerschaft)
- Personen, die das 60. Lebensjahr vollendet haben.
Bis zum 19. Dezember 2020 hatten die Kassen Zeit, die für die Bereitstellung der Bescheinigungen erforderlichen Angaben an die Bundesdruckerei zu übermitteln, die den Druck der Berechtigungsscheine übernimmt. Das ist nötig, um die Bescheinigungen vor Fälschungen zu schützen und da ein besonderes Papier erforderlich ist, über das nur die Bundesdruckerei verfügt.
Masken nur mit Berechtigungsschein 1 und 2
Der Coupon besteht aus zwei Teilen – Berechtigungsschein 1 und 2 für je sechs Schutzmasken mit hoher Schutzwirkung zur Abholung in einer Apotheke – und muss in der Mitte durchgeschnitten werden. Das Papier erinnert an den SV-Ausweis und ist in den Farben gelb und grün gehalten. Außerdem sind die Eigenbeteiligung von zwei Euro und der Gültigkeitszeitraum aufgedruckt. Die Coupons können in den beiden von der Bundesregierung festgelegten Zeiträumen in der Apotheke eingelöst werden – vom 1. Januar 2021 bis 28. Februar 2021 und vom 16. Februar 2021 bis 15. April 2021.
So läuft die Abrechnung
Legt der/die Anspruchsberechtigte den Coupon in der Apotheke vor, werden sechs Schutzmasken geliefert und die Eigenbeteiligung von zwei Euro kassiert. Die Abgabe wird mit dem Apothekenstempel und der Unterschrift der abgebenden Person auf dem Berechtigungsschein bestätigt. Der Coupon bleibt in der Apotheke und wird bis zum 31. Dezember 2024 unverändert aufbewahrt.
Achtung: Der Berechtigungsschein wird nicht beim Rechenzentrum eingereicht!
Auf Grundlage der vorliegenden Berechtigungsscheine erstellt die Apotheke einmal pro Kalendermonat einen Sammelbeleg über die Summe der abgegebenen Masken. Dieser enthält die Anzahl der Sets, die Summe des Erstattungsbetrags und der Eigenbeteiligung.
Achtung: Die Sammelbelege können letztmals mit den Rezepten von Mai 2021 abgerechnet werden.
So wird bedruckt
Der Beleg „Nacht- und Notdienstfonds des DAV“ kann auch handschriftlich ausgefüllt werden, dafür sind folgende Angaben nötig.
- Die Apotheke streicht die Felder Empfänger, Fonds-IK und das Feld unter der Fonds-IK durch
- In den Verordnungsteil „Schutzmasken“ eintragen
- „Apotheken-Nummer/IK“: Apotheken-IK der abgebenden Apotheke eintragen
- Feld links neben „Summe“: Summe Eigenbeteiligung in Euro
- „Summe“: Gesamtbrutto der abgegebenen Sets (sechs Masken) in Euro
- „Sonderkennzeichen“: 06461245
- „Faktor“: Anzahl abgegebene Sets (sechs Masken), maximal vierstellig
- „Anzahl“: Summe Erstattungsbetrag der abgegebenen Sets in Cent
- „Abgabemonat Ende“: letzter Kalendertag des Abgabemonats
Der Sammelbeleg wird abgestempelt und unterschrieben.
Tipp: Werden mehr als 10.000 Sets (je sechs Masken) pro Kalendermonat abgegeben, werden diese auf mehrere Sammelbelege (maximal 9.999 Sets pro Monat) aufgeteilt.
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