Lucira Covid-19 All-In-One: Zulassung für Corona-Heimtest
Die US-Arzneimittelbehörde FDA hat dem ersten Corona-Heimtest eine Notfallzulassung erteilt. Lucira Covid-19 All-In-One (Lucira Health) ist ein molekularer Einweg-Test, der innerhalb von 30 Minuten ein Ergebnis liefert.
„Diese neue Testoption ist ein wichtiger diagnostischer Fortschritt, um die Pandemie zu bekämpfen und die öffentliche Last der Krankheitsübertragung zu reduzieren“, sagte FDA-Kommissar Stephen Hahn. Lucira Covid-19 All-In-One ist nur auf Rezept erhältlich und für Personen ab einem Alter von 14 Jahren für den Hausgebrauch zugelassen. In Arztpraxen oder Gesundheitseinrichtungen kann der Test von medizinischem Personal auch bei Jugendlichen unter 14 Jahren eingesetzt werden.
Getestet wird auf das Erbgut des Erregers. Dazu wird eine Probe aus der Nase mithilfe eines Probentupfers selbst entnommen und die Probe in einem Fläschchen verwirbelt und in die Testeinheit gegeben. Nach spätestens 30 Minuten kann das Ergebnis direkt an der Anzeige der Testeinheit abgelesen werden.
Personen mit positivem Testergebnis sollen sich selbst isolieren und in Quarantäne begeben sowie einen Arzt kontaktieren. Wer ein negatives Testergebnis erhält, aber Corona-Symptome verspürt, sollte einen Arzt aufsuchen, da trotz des negativen Ergebnisses eine Infektion nicht ausgeschlossen werden könne.
Laut Hersteller ist Lucira Covid-19 All-In-One zuverlässig und hat 94 Prozent der SARS-CoV-2-Infektionen und 98 Prozent der Corona-freien Proben korrekt angezeigt.
Willst du immer auf dem Laufenden sein und keine Nachricht mehr verpassen? Dann melde dich für unseren wöchentlichen Newsletter hier an ?.
Das könnte dich auch interessieren
Mehr aus dieser Kategorie
Paracetamol-Zäpfchen, HCT-Kapseln: Die Ringversuche 2026
Die Ringversuche 2026 stehen fest. Das Zentrallaboratorium Deutscher Apotheker (ZL) hat für das kommende Jahr unter anderem je vier Rezeptur- …
Gemeinschaftspraxis: Jeder Arzt braucht eigenes BtM-Rezept
Die Frage, ob jeder Arzt/jede Ärztin in einer Gemeinschaftspraxis eigene BtM-Rezepte verwenden muss, beantwortet die Bundesopiumstelle in ihren FAQ klar …
E-Rezept: Zuweisungsdatum entscheidend für Rabattvertrag
Beim E-Rezept ist das Abrufdatum für die Auswahl des Arzneimittels entscheidend. Stichwort Rabattvertrag. Hier kann der Monatswechsel zur Retaxfalle werden, …














