Der Cholera-Impfstoff Dukoral ist derzeit nicht verfügbar, der Lieferengpass wird voraussichtlich bis Ende Januar 2023 andauern. Mit Vaxchora steht eine Alternative mit spanischer Beschriftung zur Verfügung.
Dukoral kommt zur aktiven Immunisierung gegen eine Choleraerkrankung zum Einsatz und kann ab einem Alter von zwei Jahren angewendet werden, wenn die Betroffenen in endemische/epidemische Gebiete reisen wollen. Dukoral ist als Suspension und Brausegranulat zur Herstellung einer Suspension zugelassen. Doch derzeit ist der Cholera-Impfstoff von einem Lieferengpass betroffen.
Dukoral nicht lieferbar, Vaxchora als Alternative
Wie das Paul-Ehrlich-Institut informiert, soll der hierzulande ebenfalls zugelassene Cholera-Impfstoff Vaxchora (Emergent Netherlands B.V.) voraussichtlich ab Ende August 2022 mit spanischer Beschriftung nach Deutschland geliefert werden.
Vaxchora soll in der Charge 4260585 verfügbar und bis Ende September 2023 verwendbar sein. Der Cholera-Impfstoff soll bald unter der Pharmazentralnummer 18302339 gelistet sein. Der original spanisch verpackten Ware liegt keine deutschsprachige Packungsbeilage bei, wie das PEI mitteilt. Apotheken sollen den Patient:innen eine deutschsprachige Packungsbeilage zur Verfügung stellen – Gebrauchsinformation sowie Fachinformation werden auf der Webseite des PEI zum Download angeboten.
Vaxchora ist als Brausepulver und Pulver zur Herstellung einer Suspension zum Einnehmen zugelassen. Es handelt sich um einen rekombinanten, lebenden, zum Einnehmen bestimmten Cholera-Impfstoff. Eine Einzeldosis zum Einnehmen sollte spätestens zehn Tage vor einer potenziellen Exposition mit Vibrio cholerae O1 verabreicht werden. 60 Minuten vor bis 60 Minuten nach der Einnahme von Vaxchora sollte auf den Verzehr von Nahrungsmitteln und Getränken verzichtet werden. Die Suspension sollte nach der Rekonstitution innerhalb von 15 Minuten eingenommen werden – und zwar vollständig und in einem Zug.
Dass Vaxchora in spanischer Aufmachung verfügbar sein wird, ist durch die Verordnung zur Sicherstellung der Versorgung der Bevölkerung mit Produkten des medizinischen Bedarfs (MedBVSV) möglich. Diese bildet die Grundlage, auch Arzneimittel, die nicht den Kennzeichnungsvorgaben von §§ 10 und 11 Arzneimittelgesetz (AMG) entsprechen, hierzulande in den Verkehr zu bringen.
Wie die AMK informiert, muss vor Scan des Data-Matrix-Codes die PZN manuell in der Apotheken-Software editiert werden, dann ist eine Verifizierung und Ausbuchung (securPharm) möglich.
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