Länder fordern bessere Arzneimittelversorgung
Wochenlang waren im Winter 2022/23 Arzneimittel für Kinder wie Fiebersäfte kaum oder gar nicht zu bekommen. Auch heute noch gibt es Engpässe bei der Arzneimittelversorgung. Nun stellen die Länder Forderungen an die Bundesregierung.
Die Länder haben die Bundesregierung aufgefordert, eine nationale Strategie zur besseren Arzneimittelversorgung vorzulegen. Das gilt nach einer vom Bundesrat am Freitag beschlossenen Entschließung insbesondere für Medikamente für Kinder und Jugendliche. Die Länder wollen, dass Vorschriften für den Import und die Lagerhaltung dringend notwendiger Medikamente gelockert werden, um Engpässe künftig zu verhindern. Apotheken müssten größere Handlungsspielräume beim Austausch von Arzneimitteln bekommen.
Die Entschließung wurde der Bundesregierung zugeleitet. Die Länderkammer reagiert mit dem Vorstoß insbesondere auf die Knappheit von Arzneimitteln für Kinder im Winter 2022/2023. Damals gab es unter anderem einen wochenlangen Mangel an Fieberpräparaten.
Der Entschließung zufolge sollen Apotheken zudem in der Lage sein, nach Absprache mit einer Ärztin oder einem Arzt von verordneten, nicht vorrätigen Wirkstoffen abweichen zu können, wenn diese nicht auf der Substitutionsausschlussliste stehen. Für die Versorgung von Kindern und Jugendlichen sollen Apotheken wie Arzneimittelhersteller unbürokratisch über eine Standardzulassung Fiebersäfte und -zäpfchen herstellen und in Verkehr bringen können, um einen steigenden Bedarf zu decken.
Das könnte dich auch interessieren
Mehr aus dieser Kategorie
BfArM zu Tramadol: Keine neuen Erkenntnisse zu Missbrauch und Abhängigkeit
Im Rahmen einer Spiegel-Recherche zum Tramadol-Missbrauch und dessen Hintergründen kam auch Kritik am Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) auf. …
OTC-Arzneimittel: Datenschutz bei Onlinekauf Pflicht
In der Apotheke bleibt der Arzneimittelkauf meist unter vier Augen. Doch wenn man Medikamente über eine Internetplattform wie Amazon bestellt, …
Sonderzahlung: Kein Anspruch nach Kündigung?
Die Jahressonderzahlung ist für Apothekenangestellte ein Muss – zumindest mit Tarifbindung. Doch auch der Arbeitsvertrag kann ein 13. Gehalt vorsehen. …