Kurzarbeit war und ist während der Corona-Pandemie ein wichtiges Instrument, um Arbeitsplätze zu erhalten. Laut einer neuen Studie des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der Hans-Böckler-Stiftung sicherte die Kurzarbeit auf dem Höhepunkt der Krise im vergangenen Jahr knapp 2,2 Millionen Jobs.
Laut Statista waren im April 2020 rund sechs Millionen Personen in Kurzarbeit – im Januar 2021 waren es noch rund 2,6 Millionen Erwerbstätige. Auch in Apotheken war und ist Kurzarbeit ein Thema. Die entlastende Maßnahme soll dazu beitragen, ohne Entlassungen durch die Krise zu kommen. Soweit die Theorie. Die Praxis zeigt, dass die Maßnahme tatsächlich zahlreiche Arbeitsplätze gesichert hat. Wie die Hans-Böckler-Stiftung mitteilt, konnten durch Kurzarbeit auf dem Höhepunkt der Corona-Krise rechnerisch mehr als sechsmal so viele Arbeitsplätze gesichert werden wie auf dem Höhepunkt der Finanz- und Wirtschaftskrise 2009.
Laut einer neuen Studie des IMK sank aufgrund der Kurzarbeit im zweiten Quartal 2020 die durchschnittliche Zahl der geleisteten Arbeitsstunden pro Beschäftigtem gegenüber dem vierten Quartal 2019 um 17,6 Stunden. Im entsprechenden Drei-Monats-Zeitraum 2009 betrug die Reduktion bezogen auf alle Beschäftigten durchschnittlich 3,1 Stunden. Summasummarum entspricht das knapp 2,2 Millionen gesicherten Jobs zum Höhepunkt der Corona-Krise 2020 gegenüber rund 330.000 Jobs in der Finanz- und Wirtschaftskrise.
Während der Krise im Jahr 2009 waren Männer (6,3 Prozent) fast dreimal so häufig wie Frauen (2,3 Prozent) in Kurzarbeit. Im Juni 2020 zeigte sich beinahe kein Unterschied bei den Geschlechtern – die Quote war mit jeweils rund 13 Prozent beinahe gleich hoch. Die Expert:innen der Hans-Böckler-Stiftung erklären, warum das so ist. „Das liegt wesentlich daran, dass in der Pandemie nicht nur Industriebetriebe stark betroffen sind, sondern auch viele Dienstleistungsbranchen.“
Zwar konnte Kurzarbeit zahlreiche Jobs sichern. Für die Betroffenen bedeutet die Arbeitszeitreduzierung allerdings Einkommenseinbußen – sie erhalten lediglich 60 Prozent des Lohns (67 Prozent, wenn Kinder im Haushalt leben), ab dem vierten Bezugsmonat sind es 70 beziehungsweise 77 Prozent, ab dem siebten Monat 80 beziehungsweise 87 Prozent; vorausgesetzt, der Entgeltausfall beträgt im jeweiligen Monat mindestens 50 Prozent.
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