Die Corona-Sonderreglungen zur Kurzarbeit werden verlängert. Der Bundesrat hat dem Beschäftigungssicherungsgesetz zugestimmt, das nun am 1. Januar 2021 in Kraft tritt.
Kurzarbeit war auch in den Apotheken ein Thema. Die Anschlussregeln sollen den Angestellten und den Unternehmen Planungssicherheit geben und die Beschäftigung sichern. „Kurzarbeit ist unser Erfolgsmodell, mit dem wir das Auskommen von Millionen Beschäftigten und ihren Familien sichern. Diesen Weg gehen wir weiter“, so Bundesarbeitsminister Hubertus Heil. Eigentlich würden die Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld Ende dieses Jahres auslaufen, wurden aber bis Ende 2021 verlängert.
Angestellte, deren Anspruch auf Kurzarbeitergeld bis zum 31. März 2021 entsteht, profitieren weiterhin von der Regelung zur Erhöhung des Kurzarbeitergeldes. Ab dem vierten Bezugsmonat besteht Anspruch auf 70 Prozent oder 77 Prozent (wenn der/die Arbeitnehmer*in mindestens ein Kind hat) und ab dem siebten Bezugsmonat sind es 80 Prozent beziehungsweise 87 Prozent – vorausgesetzt, das Arbeitsentgeld der Beschäftigten wurde um mindestens die Hälfte reduziert.
Merke: Für den erhöhten Beitragssatz von 77 Prozent beziehungsweise 87 Prozent muss auf der Lohnsteuerkarte ein Kinderfreibetrag von mindestens 0,5 eingetragen sein.
Allgemein gilt: Das Kurzarbeitergeld berechnet sich nach dem Nettoentgeltausfall. Die Kurzarbeiter erhalten grundsätzlich 60 Prozent des ausgefallenen pauschalierten Nettoentgelts. Lebt mindestens ein Kind im Haushalt, sind es 67 Prozent.
Nicht nur die Regelungen zur Kurzarbeit wurden verlängert, sondern auch die bestehenden befristeten Hinzuverdienstregelungen (ebenfalls bis zum 31. Dezember 2021). Das Entgelt aus einer geringfügig entlohnten Beschäftigung (Minijob bis 450 Euro), die während der Kurzarbeit aufgenommen wurde, bleibt anrechnungsfrei.
Die Bundesregierung will zudem den Anreiz, Zeiten des Arbeitsausfalls für berufliche Weiterbildung zu nutzen, weiter stärken: „Die für diese Fälle geregelte hälftige Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge wird nicht mehr daran geknüpft, dass die Qualifizierung mindestens 50 Prozent der Zeit des Arbeitsausfalls betragen muss“, schreibt die Bundesregierung. „So wird Kurzarbeit nicht nur zur Brücke über ein tiefes wirtschaftliches Tal, sondern auch zum Weg in die Zukunft“, erklärte Heil.
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