Krankschreibung per Telefon wieder möglich
Sonderregelung Krankschreibung: Weil die Zahl der Covid-19-Infektionen steigt und die Grippe- und Erkältungssaison in den Startlöchern steht, macht der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Krankschreibung per Telefon wieder möglich.
Seit Wochenbeginn und bis 31. Dezember 2020 befristet ist die Krankschreibung per Telefon wieder möglich. Die Sonderreglung kann Patient*innen mit leichten Atemwegserkrankungen das Wartezimmer ersparen und macht es den Ärzt*innen möglich, die Betroffenen für bis zu sieben Kalendertage krankzuschreiben. Die Mediziner*innen müssen sich dabei persönlich vom Zustand der Patient*innen durch eine eingehende telefonische Befragung überzeugen. Außerdem ist eine einmalige Verlängerung der Krankschreibung telefonisch für weitere sieben Kalendertage möglich.
„Wir haben aktuell eine sich beschleunigende Infektionsdynamik mit dem Covid-19-Virus, zeitgleich aber auch vermehrt grippale Infekte. Diese parallele Entwicklung ist besorgniserregend. Wir müssen sie unbedingt unterbrechen, ohne dass die Versorgung der Patientinnen und Patienten darunter leidet“, sagt Professor Josef Hecken, Vorsitzender des G-BA. „Wir erleben eine erschreckende Entwicklung der Neuinfektionen. Wenn wir in dieser ernsten Situation eines nicht brauchen, sind es volle Wartezimmer.“
Die Krankschreibung per Telefon sei für Menschen mit leichten Atemwegserkrankungen eine gute Alternative zum Praxisbesuch. Zudem hätten die Erfahrungen aus dem Frühjahr mit der Krankschreibung per Telefon gezeigt, wie umsichtig Versicherte damit umgehen. „Von der räumlichen Trennung der Fälle werden vor allem auch viele ältere und multimorbide Risikopatienten ohne Atemwegsprobleme profitieren: Ihnen wollen wir die Angst nehmen. Sie können notwendige Arztbesuche und Behandlungen trotz eines aktiven Pandemiegeschehens nutzen, ohne sich einer erhöhten Ansteckungsgefahr auszusetzen oder Krankheiten zu verschleppen.“
Unabhängig von der Ausnahmeregelung zur telefonischen Krankschreibung sollten Patient*innen mit typischen Covid-19-Symptomen, nach Kontakt zu Covid-19-Patienten und bei unklaren Symptomen von Infektionen der oberen Atemwege vor dem Arztbesuch in der Praxis anrufen und das weitere Vorgehen klären.
Hecken stellt eine Verlängerung der Sonderreglung in Aussicht. „Durch die zeitlich befristete Regelung, erst einmal bis zum Jahresende, berücksichtigen wir zudem die dynamische Entwicklung der Pandemie. Der G-BA wird rechtzeitig vor dem Auslaufen über eine Anpassung der zeitlichen Befristung beraten. Wie schnell Entscheidungen im Pandemiefall überholt sein können und angepasst werden müssen, haben wir alle in diesem Jahr gelernt.“
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