Krankschreibung per Telefon soll ausgeweitet werden
Nach dem Aus einer Sonderregelung in der Corona-Krise soll eine generelle Möglichkeit zu telefonischen Krankschreibungen in bestimmten Fällen geschaffen werden. „Bereits in der Pandemie haben wir mit entsprechenden Regelungen für akute Atemwegserkrankungen gute Erfahrungen gemacht“, sagte der Grünen-Gesundheitsexperte Janosch Dahmen am Dienstag der Deutschen Presse-Agentur. Diese sollten nun künftig auch auf andere akute Erkrankungen ausgeweitet werden. „Damit vereinfachen wir die Versorgung der Patienten und entlasten Arztpraxen von vermeidbarer Bürokratie.“
Hintergrund ist eine Verständigung der Ampel-Koalitionsfraktionen auf Änderungsvorschläge, die an das geplante Gesetz zur Eindämmung von Arzneimittelengpässen angehängt werden sollen. Demnach soll der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzt:innen, Krankenkassen und Kliniken mit einer Änderung der Arbeitsunfähigkeitsrichtlinie beauftragt werden. Ziel soll sein, dass eine erstmalige Krankschreibung wegen einer akuten Erkrankung nicht nur in der Praxis und per Videosprechstunde, sondern auch per Telefon einmalig möglich sein soll.
Dahmen erläuterte: „Menschen, die sich in der Vergangenheit mit einem Schnupfen oder akuten Magen-Darm-Infekt nur wegen einer Krankschreibung in überfüllte Wartezimmer geschleppt haben, obwohl sie sich eigentlich besser im Bett auskuriert hätten, wird nun zukünftig unbürokratischer von ihren Ärztinnen und Ärzten auch bereits am Telefon geholfen werden können.“
Die seit 2020 mehrfach verlängerte Corona-Sonderregelung zu telefonischen Krankschreibungen bei leichten Erkältungen war im April ausgelaufen. Patientinnen und Patienten müssen seitdem wieder in die Praxis, wenn sie eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung brauchen.
Mehr aus dieser Kategorie
BfArM zu Tramadol: Keine neuen Erkenntnisse zu Missbrauch und Abhängigkeit
Im Rahmen einer Spiegel-Recherche zum Tramadol-Missbrauch und dessen Hintergründen kam auch Kritik am Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) auf. …
OTC-Arzneimittel: Datenschutz bei Onlinekauf Pflicht
In der Apotheke bleibt der Arzneimittelkauf meist unter vier Augen. Doch wenn man Medikamente über eine Internetplattform wie Amazon bestellt, …
Sonderzahlung: Kein Anspruch nach Kündigung?
Die Jahressonderzahlung ist für Apothekenangestellte ein Muss – zumindest mit Tarifbindung. Doch auch der Arbeitsvertrag kann ein 13. Gehalt vorsehen. …