Kind und Beruf unter einen Hut zu bekommen, erfordert meist einiges an Organisationstalent – vor allem, wenn der Nachwuchs noch klein ist. Schließlich müssen Arbeits- und Betreuungszeiten koordiniert werden. Und dann ist da noch die Frage nach dem Stillen. Ist dies trotz Arbeit weiter möglich?
Frauen stehen oftmals vor der Qual der Wahl zwischen Kind und Karriere. Denn bei vielen Angestellten erweist sich das Baby als „Karrierekiller“, beispielsweise wenn es um den Wiedereinstieg in den Beruf geht. Kein Wunder, dass sich einige Mütter schon kurz nach der Geburt für eine Rückkehr an den Arbeitsplatz entscheiden. Mit dem Stillen ist es dann jedoch vorbei, oder? Nein, denn Chef:innen müssen PTA auf ihren Wunsch hin während der Arbeit zum Stillen freistellen.
Dazu heißt es in § 7 Mutterschutzgesetz „Freistellung für Untersuchungen und zum Stillen“: „Der Arbeitgeber hat eine stillende Frau auf ihr Verlangen während der ersten zwölf Monate nach der Entbindung für die zum Stillen erforderliche Zeit freizustellen, mindestens aber zweimal täglich für eine halbe Stunde oder einmal täglich für eine Stunde.“ Arbeitest du täglich mehr als acht Stunden zusammenhängend – das bedeutet, ohne eine Pause von mehr als zwei Stunden –, kannst du sogar zweimal täglich jeweils 45 Minuten Stillzeit in Anspruch nehmen. Das bedeutet, wenn dein Kind arbeitsplatznah untergebracht ist, kannst du während der Arbeit weiterhin stillen.
Achtung: „Stillpausen“ gibt es auch für Teilzeitkräfte. Sie sollten die jeweiligen Unterbrechungen jedoch möglichst so legen, dass wenig Arbeitszeit versäumt wird, informiert das Familienportal des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Stillen während der Arbeit ist keine Ruhepause
Nachteile dürfen Frauen nicht entstehen, wenn sie während der Arbeit stillen. Denn die versäumte Zeit musst du nicht nacharbeiten und du kannst trotzdem deine regulären gesetzlich vorgeschriebenen Pausenzeiten (mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden beziehungsweise mindestens 45 Minuten bei mehr als acht Stunden) in Anspruch nehmen. Dein Gehalt darf für die Stillpausen ebenfalls nicht gekürzt werden, stellt das Familienportal klar. Um die Arbeit für das Stillen unterbrechen zu können, musst du dies aber vorher bei der Apothekenleitung beantragen – mündlich oder schriftlich.
Wo, wann und wie lange du stillst, entscheidest du selbst. Wenn in der Nähe deines Arbeitsplatzes keine geeignete Möglichkeit vorhanden ist, kannst du bei einem Acht-Stunden-Tag alternativ eine einmalige Stillpause von 90 Minuten nutzen.
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