Kochsalzlösung: Versorgungsmangel beendet
Der Versorgungsmangel mit isotonischen Natriumchlorid-haltigen Lösungen ist beendet. Die Aufhebung wurde im Bundesanzeiger bekanntgegeben.
Im Oktober wurde hierzulande ein Versorgungsmangel mit isotonischer Kochsalzlösung festgestellt. Um den flächendeckenden Bedarf zu sichern, wurden verschiedene Maßnahmen getroffen. Darunter eine Kontingentierung der vorhandenen Warenmengen, der Aufbau von zusätzlichen Produktionskapazitäten sowie eine Sonderzulassung für isotonische Natriumchlorid-haltige Lösungen als Medizinprodukt. Außerdem sicherten Importe die Versorgung.
Inzwischen hat sich die Lage gedreht und das Bundesgesundheitsministerium hat festgestellt, dass der Versorgungsmangel nicht mehr vorliegt und sich die Versorgungslage entsprechend stabilisiert hat.
Vor Kurzem wurden noch Polifleks 0,9 Prozent Isotonische NaCl-Infusionslösung TR (Ursprungsland Türkei) und Sodium Chlorure Isotonique 0,9 Prozent (Ursprungsland Frankreich) die Gestattungen nach § 79 Absatz 5 Arzneimittelgesetz (AMG) erteilt und Packungen hierzulande in Verkehr gebracht. Die Ware kann weiterhin abgegeben werden. Nach Ablauf des Befristungszeitraumes ist zwar dem Zulassungsinhaber nicht mehr gestattet, Arzneimittel auf Basis der Ausnahmegenehmigung in Verkehr zu bringen, aber Ware, die sich noch in den Distributionsstufen befindet, darf weiterhin abgegeben werden. Der Grund: Bei Erwerb waren die Produkte rechtmäßig in Verkehr.
Seit 2015 hat das Bundesgesundheitsministerium insgesamt 16 Versorgungsmangelsituationen, die in die Zuständigkeit des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) fallen, bekannt gegeben. Einige wie beispielsweise Salbutamol in pulmonaler Darreichungsform von Dezember 2023 und Diamorphin aus Dezember 2024 dauern noch immer an. Zudem besteht für flüssige orale Zubereitungen mit Erythromycin, Clindamycin, Cotrimoxazol oder Cefuroxim sowie Acetylsalicylsäure zur parenteralen Anwendung ein Versorgungsmangel.
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