Kleine Gesten, große Wirkung: Steuerfreie Wertschätzung fürs Apothekenteam
Echte Wertschätzung macht im Apothekenalltag oft den entscheidenden Unterschied. Umso schöner ist es, wenn besondere Momente im Team auch gebührend gefeiert werden. Wenn Inhaber:innen ihren Mitarbeitenden zu persönlichen Anlässen eine kleine Freude machen möchten, geht das sogar völlig steuerfrei.
Wie die Expert:innen der Treuhand Hannover informieren, gibt es dafür eine praktische Regelung: Steht ein persönliches Highlight wie Geburtstag, Hochzeit oder Nachwuchs an, darf der/die Arbeitgeber:in eine Aufmerksamkeit überreichen. Sachgeschenke wie Pralinen, Blumen, Bücher oder andere kleine Präsentideen bleiben bis zu einem Wert von 60 Euro steuerfrei. Einzige Voraussetzung ist, dass die Aufmerksamkeit direkt an den persönlichen Anlass geknüpft ist.
Das geht sogar mehrmals im Jahr!
Gut zu wissen: Die 60-Euro-Grenze ist kein einmaliges Jahreskontingent. Gibt es im Laufe des Jahres mehrere persönliche Meilensteine, kann die Freigrenze auch mehrfach genutzt werden. Einzige Regel: Reine Geldgeschenke zählen als steuerpflichtiger Arbeitslohn – mit hübschen Sachgeschenken wie Pralinen & Co. liegt man also genau richtig!
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