Kinderzimmer statt Kita oder Schule: Heute beginnen bundesweit Kitas und Schulen, die Türen zu schließen. Ziel ist es, die Infektionskette zu unterbrechen und das Fortschreiten der Virusverbreitung einzudämmen. Erst nach den Osterferien werden Kitas und Schule voraussichtlich wieder öffnen. Kinder, deren Eltern in sogenannten „systemrelevanten Berufen“ arbeiten, werden im Rahmen einer Notfallbetreuung untergebracht. Seit Freitag stellt sich die Frage, gehören PTA und Apotheker zu den kritischen Berufsgruppen.
PTA und Apotheker zählen zu den „systemrelevanten Berufen“
Die Berliner Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung hat die Liste der „systemrelevanten Berufe“ für die Hauptstadt bekanntgegeben. Aufgeführt sind unter anderem Mitarbeiter von Polizei, Feuerwehr und Hilfsorganisationen, Justizvollzug, öffentlichen Verkehrsmitteln, Energie- und Wasserversorgung sowie Lehrer und Erzieher.
Aufgeführt ist auch „Betriebsnotwendiges Personal im Gesundheitsbereich“. Dazu zählen insbesondere ärztliches Personal, Pflegepersonal und medizinische Fachangestellte, Reinigungspersonal, sonstiges Personal in Krankenhäusern, Arztpraxen, Laboren, Beschaffung und Apotheken.
Als „systemrelevant“ werden PTA und Apotheker unter anderem auch in Hessen, Baden-Württemberg, Sachsen-Anhalt und Bayern eingestuft.
Wer hat Anspruch auf die Kinder-Notbetreuung?
Die Kinder-Notbetreuung können Eltern nur in Anspruch nehmen, wenn sie in einem systemrelevanten Beruf arbeiten und keine andere Möglichkeit der Kinderbetreuung haben. Möchten Eltern das Angebot wahrnehmen, muss eine Selbsterklärung abgegeben werden. Diese soll bestätigen, dass die Eltern einer systemrelevanten Berufsgruppe angehören und keine andere Betreuungsmöglichkeit für das Kind eingerichtet werden kann. Es müssen beide Kriterien zutreffen. Arbeitet nur ein Elternteil in einem systemrelevanten Beruf, sollte das andere Elternteil die Kinderbetreuung übernehmen und Überstunden abbummeln, unbezahlten oder bezahlten Urlaub nehmen oder wenn möglich ins Homeoffice ausweichen.
Eine Notbetreuung ist für Kitakinder und Schulkinder der Grundstufen 1 bis 6 möglich. Diese findet in der Regel in der vertrauten Kita statt. In Berlin sind etwa 15 Prozent der Kitakinder betroffen – so viele Eltern arbeiten in den kritischen Berufsgruppen.
Tagesmütter dürfen in Berlin weiterarbeiten
„Angebote der Kindertagespflege sollen zunächst aufrechterhalten bleiben werden, da es sich um familienähnliche Angebote in Kleingruppen handelt. Die Situation wird laufend neu bewertet“, so die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie in Berlin.
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