Alkohol ist häufig in Arzneimitteln enthalten. Vor allem in pflanzlichen Arzneimittel steckt Alkohol, denn dieser kommt auch als Auszugsmittel zum Einsatz und verlängert ohnehin die Haltbarkeit der Zubereitungen. Ist Alkohol in Arzneimitteln enthalten, läuten vor allem bei Eltern alle Alarmglocken. Zu Recht?
Eltern wollen in der Regel auf Ethanol in Arzneimitteln für Kinder verzichten. Die Panik in der Apotheke ist meist groß, fürchten Eltern doch einen Schwips bei den kleinen Patienten. Zum einen scheint die Sorge berechtigt, wenn man bedenkt, dass das Nervensystem von Kindern empfindlicher auf Alkohol reagiert als das von Erwachsenen. Für Schulkinder kann es bei etwa drei Gramm Alkohol pro Kilogramm Körpergewicht gefährlich werden.
Auf der anderen Seite ist die Sorge bei Alkohol in Arzneimitteln für Kinder unberechtigt, denn in der Regel beträgt die Einzeldosis für die kleinen Patienten nur wenige Tropfen oder Milliliter und nicht die ganze Flasche. Alkohol in pflanzlichen Kinderarzneimitteln gilt also als unbedenklich.
Alkohol in Lebensmitteln
Die besorgten Eltern sind sich meist nicht bewusst, dass den Kindern über die Nahrung täglich Alkohol zugeführt wird und dass dieser als Stoffwechselprodukt ohnehin im Körper anfällt. Auf natürliche Weise gelangt Alkohol beispielsweise durch Kefir, Apfelsaft oder Brot in das Kind.
200 ml Apfelsaft können bis zu 1 g Alkohol enthalten, 50 g Mischbrot bringen es auf etwa 0,15 g und 250 ml Kefir gar auf bis zu 2,5 g. Eine überreife Banane hat einen Alkoholgehalt von bis zu 0,6 Prozent (V/V). Zum Vergleich: Ein Hustensaft mit einem Alkoholgehalt von 5 Prozent kommt bei einer Einzeldosis von 2,5 ml auf 0,1 g Alkohol und liegt somit unter den genannten Lebensmitteln.
Wie schnell können Kinder Alkohol abbauen?
Kleine Kinder können im Schnitt 0,13 g Ethanol pro Stunde je Kilogramm Körpergewicht abbauen. Ein 30 Kilogramm schweres Kind kann also innerhalb von einer Viertelstunde den in einem Glas Apfelsaft enthaltenen Alkohol verstoffwechseln.
Mit zunehmendem Alter wird mehr Alkohol abgebaut. Frauen können in der Regel etwa 0,1 Promille pro Stunde abbauen. Bei Männern sind es 0,2 Promille.
Alkoholwarnhinweis
Bei Arzneimitteln muss ab einer Einzeldosis von 0,05 g Ethanol der Alkoholgehalt auf der Verpackung angegeben werden. Der Alkoholwarnhinweis muss auch auf Individualrezepturen vermerkt werden. Hier gilt: Bei 0,05 bis 0,5 g Ethanol als Einzelgabe für die Anwendung per os und bei mindestens 0,05 g Ethanol in der maximalen Einzelgabe für Injektions- und Infusionslösungen sowie für Mund- und Rachendesinfektionsmittel der Hinweis: „Enthält … Vol.-% Alkohol.“
Liegt der Alkoholgehalt pro oraler Einzeldosis bei 0,5 bis 3,0 g Ethanol, sollte folgender Hinweis auf die Verpackung: „Warnhinweis: Dieses Arzneimittel enthält … Vol.-% Alkohol. Bei Beachtung der Dosierungsanleitung werden bei jeder Einnahme bis zu … g Alkohol zugeführt. Ein gesundheitliches Risiko besteht u. a. bei Leberkranken, Alkoholkranken, Epileptikern, Hirngeschädigten, Schwangeren und Kindern. Die Wirkung anderer Arzneimittel kann beeinträchtigt oder verstärkt werden.“
Bei einem Alkoholgehalt von mehr als 3,0 g Ethanol als Einzelgabe muss bei oralen Darreichungsformen zusätzlich der Hinweis: „Im Straßenverkehr und bei der Bedienung von Maschinen kann das Reaktionsvermögen beeinträchtigt werden“, einen Platz finden.
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