Patientinnen und Patienten sollen medizinisches Cannabis ohne befürchtete neue Hürden verschrieben bekommen können. Das teilte der Gemeinsame Bundesausschuss von Krankenkassen, Ärzt:innen und Krankenhäusern nach einem entsprechenden Beschluss am Donnerstag in Berlin mit. So sollen etwa – anders als von manchen Fachverbänden im Vorfeld befürchtet – künftig nicht nur bestimmte Fachärzt:innen medizinisches Cannabis verordnen dürfen, sondern alle Ärztinnen und Ärzte. Der Ausschuss ist maßgeblich etwa bei der Frage, was Versicherte auf Kosten der Krankenkassen erhalten.
Cannabis als Medizin kann in Deutschland seit 2017 verordnet werden. Nun ging es um die Details solcher Verordnungen. Verschrieben wird Cannabis vor allem bei chronischen Schmerzen, Krebserkrankungen, Spastik und Multipler Sklerose. Der Ausschuss-Vorsitzende Josef Hecken sagte, die nun beschlossenen Regelungen stellten „keine zusätzlichen Anforderungen an die Verordnung von medizinischem Cannabis in Form von getrockneten Blüten oder Extrakten“ dar.
Da medizinisches Cannabis bis auf wenige Fertigarzneimittel keine arzneimittelrechtliche Zulassung hat, muss der Arzt oder die Ärztin laut dem Ausschuss prüfen, ob andere geeignete Therapien zur Verfügung stehen und Aussicht auf einen positiven Effekt besteht. Bei der ersten Verordnung von Cannabisprodukten ist in der Regel eine Genehmigung der Kasse nötig. Festgelegt wurde nun unter anderem, dass die Genehmigung nur in begründeten Ausnahmefällen versagt werden darf und bei Folgeverordnungen keine erneuten Genehmigungen nötig sind. Fachverbände etwa von Patientinnen und Patienten hatten gewarnt, dass der Zugang zu medizinischem Cannabis eingeschränkt werden könnte.
Unabhängig davon plant Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) gemäß dem Koalitionsvertrag der Ampel-Koalition eine Legalisierung von Cannabis zu Genusszwecken. In den kommenden Wochen will er dafür Vorschläge präsentieren.
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