Kein Zutritt mit Smartphone: Handyverbot für Kund:innen?
Ob Dauertelefonierer:innen oder Hobby-Fotograf:innen: Zücken Kund:innen im HV das Smartphone, sind starke Nerven gefragt und Augenrollen ist praktisch vorprogrammiert. Doch kann die Apotheke Kund:innen ein Handyverbot erteilen?
Hand auf´s Herz: Wann stand der/die letzte Kund:in im HV vor dir und hatte dauerhaft das Handy in der Hand? Dabei gibt es kaum etwas Nervigeres als Patient:innen, die während der Beratung telefonieren oder chatten, anstatt dir zuzuhören. Und dann sind da noch diejenigen, die ihren Apothekenbesuch gerne in den sozialen Medien teilen – Selfies und/oder Videos inklusive. Das Problem: Nicht nur der Betriebsablauf wird dadurch gestört, sondern auch die Privatsphäre anderer Kund:innen. Zum Beispiel, wenn diese plötzlich mit auf den Bildern zu sehen oder sensible Inhalte aus den Beratungsgesprächen im Video zu hören sind. Stichwort Datenschutz. Aber darf die Apotheke Kund:innen ein Handyverbot erteilen?
Handyverbot für Kund:innen: (K)eine gute Idee?
Es ist kompliziert. Denn der/die Inhaber:in hat zwar das Hausrecht und kann demnach festlegen, wie sich Kund:innen in der Apotheke zu verhalten haben. Doch dabei muss unter anderem das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz beachtet werden. So sind einige Patient:innen beispielsweise auf ihr Handy als Hilfsmittel angewiesen. Hinzu kommt, dass die Apotheke ein öffentlich zugängliches Geschäft für den allgemeinen Publikumsverkehr ist, sodass es für ein Zutrittsverbot einen sachlichen Grund benötigt.
Hier muss im Einzelfall abgewogen werden, ob beispielsweise das Argument des Datenschutzes der Mitarbeitenden und Kund:innen dafür ausreicht. Zwar verbietet die Datenschutzgrundverordnung, personenbezogene Daten ohne deren Einwilligung zu erfassen und zu verarbeiten, auf der anderen Seite haben Apotheken einen Versorgungsauftrag und unterliegen dem Kontrahierungszwang, der sie verpflichtet, jedes vorgelegte ärztliche Rezept in angemessener Zeit zu beliefern. Dieser darf nur in Ausnahmefällen umgangen werden, beispielsweise bei Verdacht auf Arzneimittelmissbrauch.
Und dann ist da noch die zunehmende Digitalisierung. Stichwort E-Rezept. Dieses wird zwar aktuell zum Großteil nur über einen Papierausdruck des Tokens eingelöst, ein weiterer Einlöseweg ist jedoch die E-Rezept-App der gematik. Dabei geht ohne Smartphone nichts.
Tipp: Als Alternative zum Handyverbot für Kund:innen kann in Abstimmung mit dem/der Chef:in mit einem Schild am Eingang darauf hingewiesen werden, auf Telefonieren während der Beratung sowie Foto- und Filmaufnahmen im HV zu verzichten.
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