Ist das Werbung für Viagra oder nur für den Onlineversand? Das Landgericht München I verhandelte am Montag eine Klage der Apothekerkammer Nordrhein gegen ein Münchner Unternehmen wegen einer über die Plattform Instagram verbreiteten Werbung. Diese war unter anderem beim Pressesprecher der Apothekerkammer gelandet, wie dieser bestätigte. In einem ersten Schritt hatte das Landgericht die Werbung bereits per einstweiliger Verfügung untersagt.
Die Apothekerkammer sieht das Video als verbotene Werbung für ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel – konkret Viagra. Der Anwalt des beklagten Unternehmens, der Wellster Healthtech Group, argumentierte dagegen, es gehe nur um allgemeine Werbung für den Onlineversand. Beim Gericht verfing diese Deutung eher nicht: Der Werbespot beschäftige sich „mit nichts anderem als Viagra“, sagte die Vorsitzende Richterin.
Neben der Frage, ob es sich überhaupt um Werbung für Viagra handelt, spielt auch das genaue juristische Konstrukt des Verkaufs eine Rolle. Die Beklagte sitzt zwar in München, der Prozess läuft aber auch über Gesellschaften im Ausland. Auch hier schien das Gericht seinen Ausführungen nach aber eher nicht den Argumenten der Beklagten zu folgen. Eine Entscheidung fiel am Montag noch nicht. Sie wird am 13. November erwartet.
Mehr aus dieser Kategorie
Lieferengpässe auch bei Kochsalzlösung
Bei knapp 500 Medikamente gibt es Lieferschwierigkeiten. Auch medizinische Kochsalzlösungen sind darunter, bemängeln Apotheken. Das NRW-Gesundheitsministerium ist laut einem Medienbericht …
DAT: Lauterbach hat nur wenig Zeit für Apotheken
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) wird nicht persönlich auf dem Deutschen Apothekertag (DAT) sein, sondern nur ein digitales Grußwort an die …
Notfallreform: Zweite Offizin nur mit Apotheker:in
Der Bundesrat hat eine Stellungnahme zur Notfallreform abgegeben. Dabei geht es auch um die geplanten zweiten Offizinen und die Vergütung …