Jede/r Vierte ohne Arbeitszeiterfassung, Acht-Stunden-Tag als Maximum
Die Arbeitszeit gehört aktuell zu den viel diskutierten Themen. Denn die Bundesregierung plant einige Neuerungen beim Arbeitszeitgesetz. Bei der verpflichtenden Arbeitszeiterfassung gibt es dagegen weiter Nachholbedarf.
Geht es nach den Regierungsparteien SPD und CDU/CSU, soll die bisher im Arbeitszeitgesetz verankerte tägliche Höchstarbeitszeit durch eine wöchentliche Grenze abgelöst werden – um mehr Flexibilität zu schaffen. Doch ein Acht-Stunden-Tag sollte das Maximum sein, sind sich Beschäftige weitgehend einig. Knapp drei Viertel der Angestellten wollen demnach ihre tägliche Arbeitszeit auf acht Stunden begrenzen. Das gilt selbst für Arbeitnehmende, die die Grenze häufig überschreiten, aber gerne einhalten würden. Zu diesen Ergebnissen kommt der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) in seiner Befragung von rund 4.000 Beschäftigten für den Gute Arbeit Index 2025. Da wundert es nicht, dass die Unzufriedenheit unter Angestellten groß ist. Auch beim Thema Arbeitszeiterfassung ist vielerorts noch Luft nach oben.
Wunsch nach verkürzten Arbeitszeiten: Acht-Stunden-Tag als Maximum
Gerade einmal vier von zehn Beschäftigten sind mit ihren aktuellen Arbeitszeiten zufrieden. Mehr als jede/r Zweite wünscht sich eine Verkürzung. Sind die sonstigen Arbeitsbedingungen schlecht – beispielsweise das Gehalt niedrig und die generelle Belastung hoch, steigt der Wunsch nach kürzeren Arbeitszeiten zudem.
Doch das Problem: Für einen Großteil sind die täglich anfallenden Aufgaben in kürzerer Zeit nicht zu schaffen. Daher sieht die Realität meist anders aus und die Höchstarbeitszeiten werden oftmals überschritten. Die Folgen: das Gefühl von Ausgebranntheit, Probleme beim Abschalten und Nicht-Einhalten von Ruhezeiten. Und auch das Privatleben leidet darunter beziehungsweise lässt sich schlechter mit dem Beruf vereinbaren.
Arbeitszeiterfassung: Trotz Pflicht nicht überall
Schon seit Längerem – genau seit rund drei Jahren – ist die Erfassung der Arbeitszeit Pflicht, und zwar in objektiver, verlässlicher und zugänglicher Form. Dennoch wird dies weiterhin längst nicht überall umgesetzt. Nur sieben von zehn Beschäftigten berichten, dass in ihrem Betrieb Arbeitszeiten vollständig erfasst werden. Bei 7 Prozent erfolgt dies eher unvollständig, bei knapp jeder/jedem Vierten jedoch gar nicht.
Dabei ist die Arbeitszeiterfassung – sprich das Aufzeichnen von Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit von Arbeitnehmenden – laut dem Bundesarbeitsministerium unabdingbar, „um die Einhaltung der Höchstarbeitszeit sowie der täglichen und wöchentlichen Ruhezeiten wirksam gewährleisten zu können“. Das bestätigen auch die Ergebnisse des DGB. Demnach wirkt die Zeiterfassung als eine Art Schutzinstrument, und zwar gegen Überstunden und Co.: Nur 6 Prozent der Beschäftigten arbeiten über 48 Stunden/Woche, wenn die Arbeitszeiten dokumentiert werden – ohne sind es fast doppelt so viele (11 Prozent). Kein Wunder, dass mit Arbeitszeiterfassung deutlich weniger Befragte über Probleme bei der Vereinbarkeit von Privat- und Berufsleben klagen (23 vs. 30 Prozent).
Achtung: Konflikte rund um die Arbeitszeiterfassung sind oftmals vorprogrammiert – auch, weil die konkreten Regelungen zum Wie noch immer nicht eindeutig festgelegt sind. Die Bundesregierung will dies ändern. „Wir werden die Pflicht zur elektronischen Erfassung von Arbeitszeiten unbürokratisch regeln und dabei für kleine und mittlere Unternehmen angemessene Übergangsregeln vorsehen“, heißt es im Koalitionsvertrag zwischen SPD und CDU/CSU.
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